Landeshauptstadt: Große Tiefgarage an der Alten Fahrt
Plan-Details im Ausschuss: Bau- und Höhenlinien des Palais Barberini werden akzeptiert
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Innenstadt - Das Ufer der Alten Fahrt wird eine Tiefgarage mit mindestens 300 Stellplätzen aufnehmen müssen. Dies ist notwendig, um das Filetgrundstück in der Potsdamer Mitte bei einer Bebauung „marktfähig“ zu halten. Das erklärte der Berliner Architekt Matthias Bockhorst am Dienstagabend im Bauausschuss. Bockhorst ist von der Stadt mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes für die Alte Fahrt beauftragt worden. Werde das gesamte dem Sanierungsträger als Treuhänder der Stadt gehörene Uferareal mit einer Tiefgarage untertunnelt, könnten sogar 400 Autos darin abgestellt werden.
Bockhorst hat in den B-Plan-Entwurf ferner Anregungen und Intentionen der Planungswerkstatt Potsdamer Mitte aus einer Bürgerversammlung Ende 2008 einfließen lassen. Somit wird eine Rekonstruktion der Palast Barberini zunächst nicht an den Planvorgaben scheitern: Es sind Baulinien zum Alten Markt hin festgelegt, „die den historischen Kopfbau des Palais Barberini berücksichtigen“, sagte Bockhorst. Zudem beinhalte der Plan „differenzierte Höhenfestlegungen“ – beim Palais Barberini sogar „als zwingende Grenze“.
Der B-Plan sieht für den Kopfbau und einen der Seitenflügel des Palais Barberini eine Hotelnutzung vor, den zweiten Seitenflügel für eine Wohnnutzung. Bockhorst begründet diese Aufteilung mit einer Studie, in der die Wirtschaftlichkeit eines großen Hotels bezweifelt wird. Weiterer Hintergrund: Bislang ist für die Alte Fahrt eine 70-prozentige Wohn- und eine 30-prozentige Gewerbenutzung vorgesehen.
Eine in der öffentlichen Debatte häufig gestellte Forderung nach einer kleinteiligen Bebauung – mehrere unterschiedliche Häuser anstatt eines monolithischen Blocks – sei planerisch nicht regelbar, so Architekt Bockhorst. Gestalterische Vorgaben könnten jedoch in einem kombinierten Architekten-Investoren-Wettbewerb gemacht werden. In diesem bislang von der Stadt bevorzugten Verfahren gehen interessierte Investoren mit fertigen Architektur-Vorstellungen ins Rennen. Demgegenüber beantragt die CDU die Durchführung eines offenen Architekturwettbewerbs, bei dem zunächst Architekten Entwürfe erarbeiten, die Stadt einen Sieger kürt und dann einen Investor sucht, der den Siegerentwurf umsetzt.
Für das von den Bündnisgrünen beantragte Wiederaufleben der historischen Baugrenzen regte sich im Ausschuss Widerspruch. „Das geht nicht“, sagte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Christian Seidel (SPD) zunächst ohne Begründung. Allerdings deutete er mit einer Frage an, worin das Problem bestehen könnte: Wie ist eine Tiefgarage möglich bei einer Aufsplittung des Grundstücks und dem Verkauf an mehrere Investoren? Zwar kann sich die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD), deren Amtszeit im September endet, einen Investor für die Tiefgarage und mehrere Investoren für die Hochbauten vorstellen. Jedoch wird diese Option in Fachkreisen aus technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen als unrealisierbar angesehen. Hier heißt es unisono: Wegen der schon baugenehmigungsrechtlichen Pflicht zur Tiefgarage könne es nur einen Investor geben, dem jedoch vertraglich eine bestimmte Gestaltung vorgeschrieben werden sollte. In diesem Sinne äußerte sich im Ausschuss auch Oliver Graumann, Fachbereichsleiter Stadterneuerung und Denkmalpflege: Da das Grundstück im Eigentum der Stadt ist, könne dem Investor im Kaufvertrag Vorgaben gemacht werden. Graumann stellte weiter fest, dass im jetzigen Verfahrensablauf mit Bebauungsplan und einem Architekten-Investoren-Wettbewerb im April 2010 Baubeginn sein könne. Ein Architektenwettbewerb dagegen würde den Baustart um mindestens ein Jahr verschieben.
Guido Berg
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