Landeshauptstadt: „Grundrechte berührt“
Stadtverwaltung kann Geschäftsführer kommunaler Unternehmen nur „bitten“, ihre Bezüge offenzulegen
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In der nächsten Ausgabe des Beteiligungsberichts der Stadtverwaltung, in dem jährlich über die kommunalen Firmen in Potsdam informiert wird, sollen auch die Gehälter der städtischen Unternehmenslenker veröffentlicht werden. Das – und die Ausnahmen zu diesem Grundsatz – teilte die Stadtverwaltung nun auf Antrag der Wählergruppe Die Andere mit.
Denn nicht jeder Geschäftsführer muss seinen Lohn nennen: Eine Offenlegung sei nur in jenen Fällen möglich, in denen Regelungen zu einer Veröffentlichung schon Bestandteil der Verträge der Firmenchefs seien. Wenn diese Transparenz-Regel fehle, könne der Geschäftsführer sich laut Stadtverwaltung auf das Handelsgesetzbuch berufen und die Angaben verweigern. Da zudem für GmbHs wie die Stadtwerke oder Pro Potsdam eine „gesetzliche Rechtsgrundlage“ für die Veröffentlichung von den Chefgehältern nicht existiere, komme „in Hinblick auf das berührte Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nur eine (freiwillige) Zustimmung des jeweiligen Geschäftsführers in Betracht“, so die Stadt – und diese Zustimmung müsse vertraglich geregelt sein. Solche Verträge würden aktuell auch bei Wieder- oder Neubestellungen von Geschäftsführern der städtischen Unternehmen vereinbart. Bei bestehenden Verträgen würden die Chefs „gebeten“, solchen zusätzlichen vertraglichen Regelungen zuzustimmen, so die Stadtverwaltung.
Schon seit Jahren wird über die Offenlegung der Gehälter von kommunalen Firmenchefs wie Steffen Grebner vom Klinikum „Ernst von Bergmann“ oder Peter Paffhausen von den Stadtwerken diskutiert. Anderswo ist soviel Transparenz längst gegeben. So hatte in Berlin die Finanzverwaltung des Senats erstmals 2007 die Gehälter der Vorstände und Geschäftsführer der landeseigenen Unternehmen und öffentlichen Anstalten veröffentlicht. Dies hatte ein 2005 beschlossenes Gesetz so festgeschrieben. Darüber hinaus hatten sich mehrere Unternehmen, an denen das Land Berlin nur eine Minderheitsbeteiligung hat, freiwillig bereit erklärt, die Bezüge ihrer Spitzenkräfte zu veröffentlichen. Auch der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hatte zuletzt als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Gehälter seiner Führungskräfte veröffentlicht. Ähnliches ist bei den landeseigenen Betrieben im Land Brandenburg geplant. Generell geht es zumeist um Jahresbezüge im unteren sechsstelligen Bereich. HK
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