Landeshauptstadt: Grundsteuer wird rückwirkend erhöht
Die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer soll nach Beratung im Finanzausschuss und anschließendem Beschluss der Stadtverordneten rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.
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Die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer soll nach Beratung im Finanzausschuss und anschließendem Beschluss der Stadtverordneten rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft treten. Dabei wird die Grundsteuer B, sie gilt für alle Grundstücke, die nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben gehören, um vier Prozent erhöht. Dies sei eine „verträgliche Erhöhung“, so der Finanzbeigeordnete Burkhard Exner in der Stadtverordnetenversammlung. Potsdam liege damit im Städtevergleich immer noch im Mittelfeld.SCH
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