zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Grüne kritisiert Polizeiaktion gegen Tibet-Initiative

Das Vorgehen der Polizei gegen zwei Potsdamer Mitglieder der Tibet Initiative Deutschland (TID) am vergangenen Sonntag hat ein parlamentarisches Nachspiel: Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Polizeiaktion gegen die Tibet-Demonstranten. Deshalb will sie die brandenburgische Landesregierung in der Landtagsplenarsitzung in der nächsten Woche befragen, wie sie den Vorfall bewertet, teilte die Landtagsabgeordnete am Freitag mit.

Stand:

Das Vorgehen der Polizei gegen zwei Potsdamer Mitglieder der Tibet Initiative Deutschland (TID) am vergangenen Sonntag hat ein parlamentarisches Nachspiel: Die bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Marie Luise von Halem hat Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Polizeiaktion gegen die Tibet-Demonstranten. Deshalb will sie die brandenburgische Landesregierung in der Landtagsplenarsitzung in der nächsten Woche befragen, wie sie den Vorfall bewertet, teilte die Landtagsabgeordnete am Freitag mit.

Die Polizei hatte den TID-Mitgliedern Jens Freiberg und Horst Furtner auf der Grünfläche vor dem Haupteingang zum Neuen Garten ein Transparent und eine Tibet-Flagge entrissen. Auf dem Transparent stand in deutscher als auch in chinesischer Sprache das Wort „Weltkulturerbe“. Anlässlich des Besuchs des neuen chinesischen Regierungschefs Li Keqiang in Potsdam wollten Freiberg und Furtner auf chinesische Pläne zum Bau eines Einkaufszentrums auf einem historischen Pilgerpfad, dem Barkor in Lhasa, aufmerksam machen. Die Aktivisten verbanden dies mit der Hoffnung, Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) könnte ihre Aktion zum Anlass nehmen, im Welterbeschloss Cecilienhof mit Li Keqiang über die Baupläne zu sprechen.

Die Polizei hatte vor Ort erklärt, die chinesischen Schriftzeichen auf dem Transparent im Zuge einer Gefahrenabwehr übersetzen zu müssen. Dazu erklärt Marie Luise von Halem: „Aus meiner Sicht kann die Polizei nicht leichtfertig das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränken, nur weil sie den Inhalt eines Plakates nicht versteht. Dieses Grundrecht ist nicht auf Meinungsäußerungen in deutscher Sprache beschränkt.“ Der Sprecher der Landesregierung, Thomas Braune, teilte auf PNN-Anfrage mit, jede „Annahme, dass die Landesregierung von der Protestaktion Kenntnis hatte und sie unterbunden hat, ist absurd.“ gb

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })