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Landeshauptstadt: Gruppen im Parlament erlaubt

Mehrere Stadtverordnete dürfen eine Gruppe bilden, die aber nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion haben kann. Das hat das Brandenburger Innenministerium in einem Brief an die Stadt Potsdam mitgeteilt, der gestern Abend im Hauptausschuss vorgestellt wurde.

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Mehrere Stadtverordnete dürfen eine Gruppe bilden, die aber nicht die gleichen Rechte wie eine Fraktion haben kann. Das hat das Brandenburger Innenministerium in einem Brief an die Stadt Potsdam mitgeteilt, der gestern Abend im Hauptausschuss vorgestellt wurde. Demnach sei es auch gestattet, den Gruppen entsprechende Gelder zu gewähren, heißt es in dem Schreiben weiter.

Das Papier bezieht sich auf einen Streit, der seit der Kommunalwahl gärt. Wegen der neuen Kommunalverfassungen haben Parteien und Wählergemeinschaften, die zusammen mit weniger als vier Stadtverordneten im Stadtparlament sitzen, keinen Fraktionsstatus mehr. Das traf in Potsdam die früheren Fraktionen Die Andere und das Bürgerbündnis, die jeweils drei und zwei Abgeordnete stellen. Ihre Behandlung war lange unklar. Zum Eklat kam es wegen des Vorschlags, dass alle fraktionslosen Stadtverordneten ein gemeinsames Büro teilen sollen. Dies hätte dem bisherigen DVU-Einzelstadtverordneten Günther Schwemmer erstmalig Räume im Stadthaus beschert. Dagegen hatte sich besonders Die Andere verwahrt, ihr Geschäftsführer Lutz Boede legte seine Arbeit im Anti-Rechtsextremismus-Beirat der Stadt Potsdam auf Eis (PNN berichteten).

Am Mittwoch vor einer Woche hatten die Stadtverordneten schließlich eine Gruppenregelung verabschiedet, deren Rechtmäßigkeit das Innenministerium mit seinem Schreiben nun bestätigt. Mit der Regel sind Einzel-Stadtverordnete von Räumen ausgeschlossen. Allerdings hatte eine knappe Mehrheit eine Extra-Finanzierung der Gruppen abgelehnt. Doch auch hier scheint Spielraum. Oberbürgermeister Jann Jakobs sagte gestern, zu den Geldern für Gruppen werde eine Vorlage erarbeitet. Statt der Grundfinanzierung für Fraktionen soll es aber nur Zuwendungen pro Kopf geben. HK

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