
© dpa
Sport: Gut geschützt auf die Piste
Haftpflichtversicherung greift nicht bei Skiunfällen unter Alkohol
Stand:
Immer wieder kommt es beim beliebten Wintersport zu Unfällen, die mit Sach- oder im schlimmsten Fall auch mit Personenschäden verbunden sind. Wer sich in dieser Saison auf die Piste begibt, sollte eine Privathaftpflichtversicherung abschließen. Denn bei verschuldeten Personen- und Sachschäden ist jeder gesetzlich verpflichtet, Ersatz zu leisten. Ratsam ist dabei aber auch der Zusatz einer sogenannten Forderungsausfalldeckung. Diese springt ein, wenn es zu einem Unfall kommt, bei dem der Verursacher keine eigene Haftpflichtversicherung hat oder sogar zahlungsunfähig ist. Versicherer wie die Zurich Versicherung weisen zudem darauf hin, dass ohne die Forderungsausfalldeckung der entstandene Schaden und die damit verbundenen Kosten vom Geschädigten selbst übernommen werden müssen. Winterurlauber sollten deshalb vorab unbedingt den Deckungsumfang ihres Haftpflichtschutzes prüfen und bei einem Urlaub im Ausland sicherstellen, dass die Forderungsausfalldeckung auch im Ausland greift.
Für Wintersportler empfehlenswert ist grundsätzlich auch die private Unfallversicherung. Diese übernimmt im Fall der Fälle auch die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze sowie für den Transport des Verletzten in das nächste Krankenhaus oder zu einer Spezialklinik.
Jager-Tee und andere alkoholhaltige Getränke haben beim Wintersport nichts zu suchen. Denn auch Ski- und Snowboardfahrer haben eine Sorgfaltspflicht sich selbst und anderen gegenüber. Sie müssen jederzeit in der Lage sein, Gefahren auszuweichen und sicher zum Stehen zu kommen. Mit Alkohol im Blut wird die Reaktionsfähigkeitjedoch deutlich beeinträchtigt – das Unfallrisiko steigt rapide. Kommt es wegen Alkoholeinfluss zu Unfällen, gefährden angetrunkene Wintersportler im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz. PNN
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: