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Landeshauptstadt: Gutachten über Zinkdach eingeholt
Experten teilen BAM mit, Nikolaikirchen-Kuppel hat keine Auswirkungen auf den neuen Landtag
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Innenstadt - Führt das Kupfer der Nikolaikirchen-Kuppel zu einem schnelleren Korrodieren eines Zinkdachs auf dem neuen Landtag? Zur Klärung dieser Frage hat das brandenburgischen Finanzministerium die Landtagsbaufirma BAM mit dem Einholen „einer dritten Meinung“ beauftragt, wie Ministeriumssprecher Thomas Vieweg gestern mitteilte. Dem gingen Medienberichte voraus, wonach es zu DDR-Zeiten beim Bau der heutigen Fachhochschule und der Bibliothek ein Gutachten gegeben hat, das vor einer Verwendung von Zink oder Aluminium als Baumaterial in einem Umfeld von 300 Metern um die Nikolaikirche warnte. Der Grund: Auf der Kuppel der Kirche nehme Regenwasser Kupferionen auf; gelangt es auf niederwertigeres Material wie Zink oder Aluminium, könnte das zu einer verstärkten Korrosion führen. Beim neuen Landtag wird von der BAM Titanzink als Dachmaterial favorisiert. Auf Anregung des Stadtschlossvereines hat die BAM jedoch auch in einer Ausschreibung die Kostendifferenz zwischen dem preiswertesten Angebot für ein Zink- sowie für ein Kupferdach ermittelt. Der Stadtschlossverein bot sich an, diesen Differenzbetrag aus Spendengeldern zu bestreiten und rechnete mit einem Kupferdach-Zuschlag von etwa 400 000 Euro. Der tatsächliche jüngst von Land und BAM veröffentlichte Mehrpreis beträgt jedoch 1,63 Millionen Euro.
Nach einer ersten Sichtung der Ausschreibungsunterlagen „hat sich unsere Meinung verhärtet, dass die 1,63 Millionen Euro nicht gerechtfertigt sind“, erklärte gestern der Vorsitzende des Stadtschlossvereines, Michael Schöne. Es gebe zwei Angebote mit einer Kupfer-Zink-Differenz von weniger als 400 000 Euro. Am kommenden Montag würden die Unterlagen erneut und unter Begleitung weiterer Fachleute gesichtet.
Ministeriumssprecher Vieweg erklärte dazu, die Dachdeckerfirmen hätten jeweils ein Angebot für Zink und eines für Kupfer abgegeben. Es sei ein Angebot abgegeben worden, bei dem der Preis des Zink-Daches sehr hoch ist, woraus sich eine geringe Differenz zu dem Kupfer-Angebot der Firma ergebe. Das sei aber nicht ausschlaggebend: Die BAM orientiere sich an dem billigsten aller Zink-Angebote, das bei einer Entscheidung zugunsten eines Zinkdaches zum Zuge käme. Dieses Angebot werde mit dem billigsten aller Kupferdach-Angebote verglichen, das angenommen werde, sollte die Entscheidung zugunsten eines Kupferdaches fallen. Die Differenz dieser beiden Angebote betrage 1,63 Millionen Euro.
Schöne erklärte weiter, der Stadtschlossverein werde nicht für ein Kupferdach zahlen, wenn aus technischen Erfordernissen heraus ohnehin ein Kupferdach notwendig sei. Schöne: „Die BAM schuldet eine sach- und fachgerechte Leistung.“ Schöne verweist auf das DDR-Gutachten, wonach ein Zinkdach nicht mit dem Kupferdach der Nikolaikirche verträglich sein könnte. Daher fordert Schöne von der BAM ein Gegengutachten, dass die Unbedenklichkeit von Zink als Dachmaterial für den Landtag untermauert.
Wie Ministeriumssprecher Vieweg informierte, hat der BAM bereits gestern zwei Experten-Stellungnahmen zur Problematik vorgelegen, die Vieweg den PNN zuleitete. So schreibt Dr.-Ing. Werner E. Kallenberger von der Industriekammer-Bau Nordrheinwestfalen, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Korrosionsschäden an verzinkten Bauteilen: „Wegen der gegebenen Situation bei der großen Entfernung zwischen der Nikolaikirche und dem Neubau des Landtags ist (so dass ein direktes konzentriertes Abtropfen vom Kupfer auf Titanzink absolut auszuschließen ist) irgendeine Beeinflussung des Titanzinks durch das Kupferdach mit absoluter Sicherheit auszuschließen.“ Es müsse lediglich vermieden werden, dass Wasser von einer Kupferfläche immer direkt auf ein und dieselbe Stelle einer Zinkfläche läuft, „da sich dann an dieser Stelle örtlich im Laufe der Zeit Kupferionen massiert niederschlagen können.“ Als zweiter Fachmann schreibt Frank Neumann von der Rheinzink GmbH & Co. KG: „Wir halten die geäußerte These in der Presse aufgrund dieser Erläuterung für physikalisch nicht zutreffend und sehen keine Bedenken gegen eine Ausführung der Zinkbedachung in der Nähe des Kupferdaches der Nikolaikirche.“
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