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Aus dem GERICHTSSAAL: Gutachter: Schäden sind kompatibel Angeklagter bestreitet Aufprall auf den Clio

Konträrer könnten die Aussagen nicht sein. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Reiner R.

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Konträrer könnten die Aussagen nicht sein. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Reiner R.* (39), am 21. November vorigen Jahres mit seinem VW Passat in Höhe des Marktcenters einen Renault Clio touchiert zu haben (Schaden: 1034 Euro), und dann einfach davongefahren zu sein. Vor Gericht beteuert der Mann, noch nie einen Passat besessen zu haben. Allerdings stimmt das von einem Zeugen notierte Kennzeichen mit dem Nummernschild des vermeintlichen Unfallverursachers überein. „Es gab überhaupt keinen Unfall“, versichert der Lokführer auf der Anklagebank. „Ich musste niesen. Da habe ich nicht wahrgenommen, dass die Autos vor mir hielten, weil die Ampel auf rot schaltete.“ Erschrocken habe er in seinem BMW eine Notbremsung hingelegt, sei in letzter Sekunde dem vor ihm stehenden Clio ausgewichen. Beim Vorbeifahren habe er in den Kleinwagen geschaut, eine einzelne ältere Frau darin gesehen, die darauf wartete, dass die Ampel wieder grün zeige.

Alt ist Carina C.* mit ihren 23 Jahren wahrlich nicht. Die Beelitzerin saß am Steuer des Renault Clio, ihr Freund auf dem Beifahrersitz, ein weiterer Insasse hinten. „Im Rückspiegel sah ich einen dunkelgrünen Pkw zügig auf mich zukommen. Der Fahrer hatte ein Handy am Ohr. Als ich an der Ampel hielt, verspürte ich plötzlich einen Ruck. Ich drehte mich um. In dem Moment schoss der Wagen an mir vorbei. Mein Freund Marko schrieb sich geistesgegenwärtig das Kennzeichen auf“, erinnert sich Carina C. im Zeugenstand. „Wir sind dann gleich zur Polizei gefahren und haben Anzeige erstattet.“ „Ich habe vor allem auf das Nummernschild geachtet. Mit Autotypen kenne ich mich nicht so aus“, klärt Marko M.* (21) den Irrtum mit dem in der Anklage genannten Passat auf. Wie seine Freundin versichert auch er, der Clio sei vor dem Crash unbeschädigt gewesen. Gutachter Karsten Wagner (40) – vom Gericht mit der Rekonstruktion des Unfalls beauftragt – kam nach Abschluss seiner Untersuchungen zu dem Schluss: Obwohl der BMW des Angeklagten zahlreiche Vorschäden im Frontbereich aufwies, sind die bei beiden Fahrzeugen festgestellten Kratzspuren „in ihrer Höhenlage grundsätzlich kompatibel“. Aus seiner Sicht hat ein Aufprall des BMW auf den Clio stattgefunden. Der Verteidiger moniert das Gutachten „als nicht aussagekräftig genug“, verzichtet allerdings auf den Beweisantrag, eine zweite Expertise einholen zu lassen. Er plädiert auf Freispruch.

Für Staatsanwaltschaft und Gericht hingegen ist klar: Die Zeugen haben den Unfallhergang glaubhaft geschildert. Reiner R. erhält wegen der Unfallflucht eine Geldstrafe von 500 Euro.Wegen der Ordnungswidrigkeit der Unaufmerksamkeit muss er 35 Euro Buße zahlen. (*Namen geändert.) Hoga

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