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Aus dem GERICHTSSAAL: Gutgläubige abgezockt

Vier Monatseinkommen Strafe für Betrug

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Marcel M.(29, Name geändert) wirkt, wie man sich einen Grafikdesigner vorstellt: Topmodische Frisur, kunstvoll um den Hals drapierter Schal, Jeans und farblich abstechendes Jackett. Leider ist er seit April 2007 arbeitslos, musste mit seiner Werbeagentur Konkurs anmelden. Derzeit lebt er von Hartz IV, will aber Veterinärmedizin studieren. Um seine finanzielle Misere aufzubessern, kam Marcel M. auf die Idee, gutgläubige Leute abzuzocken. Jetzt wurde er vom Amtsgericht wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Geldstrafe von 2400 Euro – das entspricht vier Monatseinkommen – verurteilt. „Damit gelten Sie als vorbestraft. Diese Sanktion steht im polizeilichen Führungszeugnis. Ob das für Ihr geplantes Studium förderlich ist, scheint fraglich“, gab Richter Thomas Lange zu bedenken.

Im Januar bot Marcel M. per Internet fünf Notebooks zu Preisen zwischen 450 und 650 Euro an, die nur in seiner Phantasie existierten. Auf Interessenten musste der Potsdamer nicht lange warten. Die Kunden überwiesen das Geld pünktlich auf sein Konto. Die Ware kam allerdings nicht. „Ich gestehe die Taten. Ich wollte mir einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen, wie es die Staatsanwältin vorgelesen hat“, stellte der Angeklagte klar. Mehr wollte er nicht sagen. „Die knappste Form ist nicht die schlechteste. Ich würde aber gerne noch ein paar Einzelheiten hören“, bohrte der Vorsitzende. „Sie sind bislang nicht vorbestraft. Der Einstieg ins kriminelle Milieu mit gleich mehreren Taten wundert einen schon. Das sieht fast aus, als hätten Sie beschlossen, ein anderes Leben zu beginnen.“ „Ich muss geistig umnachtet gewesen sein“, schätzte Marcel M. ein. Da es einmal gut ging, habe er immer weiter gemacht. Dennoch sei ihm klar gewesen, dass er irgendwann auffliegen würde, die Geprellten ihr Geld zurück haben wollen. „Es ist allerdings nichts mehr übrig. Einen Teil habe ich genommen, um Schulden zu bezahlen, den Rest für Kinkerlitzchen ausgegeben. Wären die Leute hier, dann würde ich mich bei ihnen entschuldigen“, beteuerte der Angeklagte. „Ich bereue die Taten.“

Bislang hat erst einer der Betrogenen zivilrechtlich auf Rückzahlung geklagt. Doch die Frist für die vier anderen ist noch nicht verstrichen. Es spräche nichts dagegen, wenn sich der Betrüger schriftlich mit den Geschädigten in Verbindung setzen und beginnen würde, seine Verbindlichkeiten abzutragen, riet Richter Lange. „Gläubiger sind immer lästig. Aber da müssen Sie durch.“ Das Urteil lässt den Schuldenberg des Angeklagten weiter wachsen. Kann er nicht zahlen, hat er die Möglichkeit, die Strafe abzuarbeiten. „Sie können sie aber auch absitzen. Das wären dann vier Monate“, so der Vorsitzende. Hoga

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