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Aus dem GERICHTSSAAL: Gutgläubige um über 108 000 Euro geprellt

Betrug im großen Stil über das Internet/Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Stand:

Das Verlesen der Anklageschrift dauerte exakt dreißig Minuten. Schon zwei Stunden später wurde Benjamin B. (27, Name geändert) vom Potsdamer Schöffengericht wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie 150 Sozialstunden verurteilt. Die 62 angeklagten Fälle waren nur die Spitze des Eisbergs. Zahlreiche Verfahren wurden im Hinblick auf die gestrige Verhandlung eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft warf dem arbeitslosen Physiotherapeuten vor, zwischen November 2006 und Oktober 2007 auf verschiedenen Internetplattformen Dutzende Play-Stations, Nintendo-Spielekonsolen samt dazugehöriger Spiele, Digital- und Videokameras angeboten zu haben, ohne über die Waren zu verfügen. Interessenten, die den Kaufpreis stets im Voraus auf diverse Konten des Angeklagten zahlen mussten, warteten vergeblich auf die bestellten Artikel.

Insgesamt soll Benjamin B. einen Schaden von über 108 000 Euro verursacht haben. Besonders dreist sei, so die Gerichtsvorsitzende Constanze Rammoser-Bode, dass der Potsdamer selbst nach einer Vernehmung durch die Polizei die Finger nicht von seinen betrügerischen Machenschaften ließ. „Ich habe dann aber von alleine aufgehört. Heute würde ich so etwas nicht mehr machen. Ich weiß, dass ich sehr naiv war“, erklärte der kräftige Mann mit der Halbglatze. Damals habe er jedoch geglaubt, sein chinesischer Geschäftspartner sei seriös und werde die beim ihm georderten Geräte auch pünktlich liefern. Stattdessen habe der Mann bei einem Treffen 40 000 Euro kassiert, ohne ihm einen Beleg auszustellen, später dazu Spielekonsolen mit einem nicht verwertbaren Netzteil geliefert. Danach habe er von dem Chinesen überhaupt nichts mehr gehört, so Benjamin B.: „Aber irgendwie hatte ich immer noch die Hoffnung, dass die Ware kommt.“

In seiner Verzweiflung sei er schließlich nach Dubai gefahren, um neue geschäftliche Kontakte aufzubauen. „Wovon haben Sie die Reise bezahlt“, fragte die Vorsitzende den Mann, der offenbar stets in Finanznot steckt. Benjamin B. gab zu, die Fluggesellschaft warte noch heute auf ihr Geld. „Es stimmt aber nicht, dass ich die Beträge, die auf meinen Konten eingegangen sind, für mich verwandt habe“, begehrte der Angeklagte auf. „Mit dem Geld habe ich die Gläubiger befriedigt, die schon am längsten auf ihre Ware warteten.“ „Sie haben ein Loch gestopft und andere dafür aufgerissen“, hielt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft dagegen. „Das war eine Kette ohne Ende.“ Allerdings solle der wegen Betruges Vorbestrafte die Chance erhalten, sich zu bewähren. „Sie werden zivilrechtlich ohnehin zu Schadensersatz verpflichtet“, führte die Staatsanwältin aus. Das Gericht setzte die Frist zur Bewährung auf drei Jahre fest. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Hoga

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