Aus dem GERICHTSSAAL: Gutmütiger Einbrecher – seit 1984 Schöffengericht: Kein Raum für Bewährung
„Sie sind ein notorischer Dieb und Einbrecher, wenn auch ein sehr dilettantischer. Und das seit 23 Jahren“, führt der Staatsanwalt aus und beantragt drei Jahre Haft für Bodo B.
Stand:
„Sie sind ein notorischer Dieb und Einbrecher, wenn auch ein sehr dilettantischer. Und das seit 23 Jahren“, führt der Staatsanwalt aus und beantragt drei Jahre Haft für Bodo B. (49, Name geändert). Der hält das geforderte Strafmaß für überzogen, sieht keinen Sinn darin, erneut in den Knast zu wandern. Allerdings entschuldigt sich der Potsdamer für den Schrecken, den er seinen Opfern eingejagt hat. Das Schöffengericht verurteilt ihn wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls in zwei Fällen sowie Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
1984 erging das erste Urteil gegen Bodo B. Inzwischen saß er 15 Mal auf der Anklagebank. Zu DDR-Zeiten hießen die verhängten Sanktionen unweigerlich Gefängnis. Nach der Wende wurde der gelernte Koch erst zu Geldstrafen, dann mehrfach auf Bewährung verurteilt. Doch Bodo B. stahl weiter wie ein Rabe, brach in Wohnungen ein. Und wieder landete er hinter Gittern. Ein Jahr, nachdem sich die Gefängnistore zuletzt hinter dem Mann öffneten, setzte er seine kriminelle Karriere fort. Am 23. November 2006 versuchte er, in eine Wohnung in der Nansenstraße einzudringen. Die Mieterin – durch Geräusche an ihrer Tür aufmerksam geworden – rief: „Verpiss dich!“ Bodo B. suchte tatsächlich das Weite. Am 27. Dezember schnappte er sich sein Einbrecherwerkzeug aus früheren Tagen, öffnete die Tür einer Erdgeschosswohnung in der Jägerstraße. „Allerdings habe ich nicht alle Schränke durchwühlt und nach Geld gesucht, wie es in der Anklage steht. Dazu hatte ich überhaupt keine Zeit, weil ich von den Mietern überrascht wurde“, erzählt der Arbeitslose.
Früher habe er über seine finanziellen Verhältnisse gelebt und versucht, seinen Standard durch Diebstähle aufzubessern. Später sei er mit Hartz IV überhaupt nicht klar gekommen. Jetzt habe er einen Minijob, der ihm Spaß bereite. „Ich weiß natürlich, dass man andere Leute nicht beklauen darf“, so der Angeklagte. Dessen ungeachtet nutzte Bodo B. bereits am Nachmittag des 16. Oktober 2006 die Gunst der Stunde, entwendete im Marktcenter aus einem Einkaufswagen die Geldbörse einer älteren Frau mit 45 Euro. Sein Tun wurde von einem Ladendetektiv beobachtet. Auf dem Weg in dessen Büro verlor der Dieb seine Beute.
„Der Angeklagte ist verhältnismäßig gutmütig“, konstatiert der Staatsanwalt. „Die Justiz hat alles mit Ihnen versucht. Wir können Ihnen keine günstige Sozialprognose stellen“, begründet die Vorsitzende die Haftstrafe. Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: