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Aus dem GERICHTSSAAL: Haft für einen Unbelehrbaren

Strommastpfleger berief sich auf einen Notfall, als er zum wiederholten Mal ohne Führerschein fuhr

Stand:

Bereits elf Mal wurde Frank F.* (35) ohne Fahrerlaubnis im Auto erwischt. Das Gericht sanktionierte den Potsdamer anfangs mit Geldstrafen. Später erhielt er Freiheitsstrafen auf Bewährung. Am 14. April vorigen Jahres war der Unbelehrbare erneut auf vier Rädern unterwegs – und das auch noch viel zu schnell. Er geriet in eine Radarfalle. Das Blitzerfoto erlaubte keinen Zweifel, dass er der Mann am Steuer war. Jetzt saß Frank F. erneut auf der Anklagebank und kassierte acht Monate Gefängnis sowie eine Sperre von einem Jahr für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der Strommastpfleger berief sich auf einen Notfall, den er umgehend beseitigen musste.

„Halb Jüterbog saß ohne Strom da, weil ein Mast abgeknickt war. Den hatte ich vorher kontrolliert und ihm ein Gütesiegel gegeben. Eigentlich hätte er noch zehn Jahre stehen müssen“, berichtete der Vater von vier Kindern, die er mit verschiedenen Frauen hat. Als ihn sein Arbeitgeber während einer Geburtstagsfeier telefonisch von dem Malheur unterrichtete, habe er sich in der Pflicht gesehen, sofort hinzufahren. „Ich wusste ja, dass ich das nicht durfte. Aber ich hatte furchtbare Angst, meine Arbeit zu verlieren. Mein Arsch hing in der Luft“, begründete der Angeklagte sein Handeln. Normalerweise sei er mit seinem Chef unterwegs, um Strommasten im Potsdamer Raum, aber auch in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zu warten. Der Arbeitgeber wisse, dass er keine Fahrerlaubnis besitzt. Deshalb sei er stets Beifahrer auf den Touren.

„Sie hätten ein Taxi nehmen oder einen Bekannten bitten können, Sie zu chauffieren“, warf Amtsrichterin Waltraud Heep ein. Der Verteidiger sprang für seinen Mandanten in die Bresche. Er sprach von einer Kurzschlussreaktion. „Seine Motivation war Existenzangst. Die Lebensgefährtin hat vor kurzem ein Baby bekommen. Er ist Alleinverdiener.“ Die Vorsitzende parierte: „In diesem Fall kann man schon von Hobby sprechen. Dass jemand elf Mal wegen des gleichen Delikts vorbestraft ist, habe ich in den 30 Jahren meiner Richtertätigkeit noch nicht erlebt.“ Die Konsequenzen seien Frank F. in einem knappen Dutzend Verhandlungen verdeutlicht worden. Besonders verwerflich sei, dass F. während des Ermittlungsverfahrens „mit allen möglichen Tricksereien“ versucht habe, einem anderen die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sprach von hartnäckiger Intensität des Angeklagten. Er wisse, dass sich eine Haftstrafe sehr ungünstig auf die berufliche Entwicklung von Frank F. auswirken könne. Doch Bewährung sei in seinem Fall einfach nicht mehr drin. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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