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Aus dem GERICHTSSAAL: Haftstrafe für Handydieb

Gericht ging von gewerbsmäßigem Handeln aus / Therapie gegen Spielsucht

Stand:

Ronaldo R. (26, Name geändert) aus Berlin sitzt wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung für drei Jahre im Gefängnis. Weil der Farbige mit deutscher Staatsbürgerschaft auch in Potsdam lange Finger machte, erhielt er jetzt vom Schöffengericht einen „Zuschlag“ von acht Monaten. Zusätzlich muss er fünf Monate aus einer widerrufenen Bewährung abbrummen. Doch Ronaldo R. ist optimistisch. Er befindet sich im offenen Vollzug, hackt Holz im Auftrag des Forstamts Tegel. Regelmäßig besucht er eine Selbsthilfegruppe zur Überwindung seiner Spielsucht. Im Frühling nächsten Jahres möchte der mehrfach Vorbestrafte eine Ausbildung zum Koch beginnen.

Die Anklage geht von gewerbsmäßigem besonders schwerem Diebstahl in fünf Fällen aus. Ronaldo R. soll zwischen November 2005 und Dezember 2006 aus einem Vodafone-Geschäft in der Dortustraße insgesamt 20 Mobiltelefone zum Gesamtpreis von rund 12 000 Euro entwendet haben. „Die Handys waren mit Stahlseilen gesichert“, betont der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft.

„Das klingt so brachial. In Wirklichkeit waren das kleine Kabel wie bei Kopfhörern“, stellt der Angeklagte zu Prozessbeginn klar. „Aber ansonsten stimmt alles.“ Bei jedem seiner Besuche in dem Geschäft habe er sich vier hochwertige Handys verschiedener Marken geschnappt, sie anschließend in Berlin verkauft. „Ich brauchte das Geld, um ins Casino zu gehen und zu spielen“, begründet Ronaldo R. sein Tun. Damals wäre er nie auf die Idee gekommen, spielsüchtig zu sein. Inzwischen hätten ihn die Gespräche in der Therapiegruppe der Caritas eines Besseren belehrt. „Wenn ich wieder in Freiheit bin, werde ich bestimmt nicht rückfällig“, versichert er.

Auf dem Gerichtsflur warten mehrere Zeugen, alles Mitarbeiter des vom Angeklagten dreist geplünderten Ladens. Da Ronaldo R. ein umfassendes Geständnis abgelegt hat, brauchen sie – bis auf Nadine T. (29) – nicht gehört zu werden. Die Einzelhandelskauffrau kann sich an die konkrete Situation nicht mehr recht erinnern. „Wir wurden schon so oft überfallen“, erklärt sie resigniert. Eins aber weiß sie sicher: „Der Wert der gestohlenen Handys lag pro Stück zwischen 600 und 800 Euro.“

Der Verteidiger regt an, die zu erwartende Strafe für den Potsdamer Handyklau im Hinblick auf die harte Berliner Sanktion einzustellen. Schließlich würde sein Mandant auch noch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen Damit beißt er beim Staatsanwalt auf Granit. „Der Angeklagte stand zum Zeitpunkt der Taten unter Bewährung. Zudem ist die Schadenshöhe nicht unerheblich“, wirft er ein. Die Vorsitzende des Schöffengerichts, Constanze Rammoser-Bode, ergänzt: „Der Angeklagte hatte bereits Hafterfahrung. Das hielt ihn nicht davon ab, erneut Straftaten zu begehen.“ Hoga

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