Aus dem GERICHTSSAAL: Hakenkreuze auf dem Arm
Schnapsidee kostet Hartz-VI-Empfänger 600 Euro
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Aus dem GERICHTSSAALSchnapsidee kostet Hartz-VI-Empfänger 600 Euro Wütend kündigt Holger H. (39, Name geändert) an, umgehend Berufung einzulegen. Soeben wurde der Hartz-IV-Empfänger vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt – zu Unrecht, wie er beteuert. Vehement hatte er in seinem letzten Wort gefordert, ihn aus Mangel an Beweisen freizusprechen. Doch die Vorsitzende glaubt den Polizeizeugen. Holger H. – vorbelastet wegen Missbrauchs von Notrufen, gemeinschaftlichen Diebstahls, Nötigung, schwerer räuberischer Erpressung, Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – soll am 6. August vorigen Jahres auf seinem linken Unterarm – für alle sichtbar – zwei etwa acht Zentimeter große Hakenkreuze getragen haben. Obwohl der Mann aus seiner rechten Gesinnung kein Hehl macht, bestreitet er den Anklagevorwurf entschieden. Während einer Geburtstagsfeier am Badestrand Pirschheide sei man – prächtig gelaunt und angetrunken – plötzlich auf die Schnapsidee gekommen, sich gegenseitig mit Filzstift anzumalen. Einer seiner Kumpels habe ihm „irgendwelche gelben Zeichen auf den Arm gekrakelt“, deren Bedeutung ihn allerdings nicht interessiert habe, will Holger H. dem Gericht weismachen. „Schließlich hatte ich über zwei Promille intus.“ „Als wir am Tatort eintrafen, wollte der Angeklagte die Hakenkreuze auf seinem Arm abwischen“, erinnert sich Polizeikommissar Andreas W. (45) im Zeugenstand. „Ich habe noch versucht, die Zeichen zum Zweck der Beweissicherung zu fotografieren, was allerdings misslungen ist.“ Ralf K. (39) von der Wasserschutzpolizei ergänzt: „Ich hatte die Personalien der etwa 15 Leute festzustellen. Bis auf den Angeklagten legten alle ihre Ausweise vor. Als Holger H. dann durchsucht wurde, um einen Hinweis auf seine Identität zu erlangen, habe er auf dessen Arm ein blaues Hakenkreuz entdeckt. „Ich denke, das Ding war gelb“, mischt sich der Angeklagte ungefragt ein. Seiner Ansicht nach ist der Zeuge unglaubwürdig, da er sich weder an die richtige Farbe sowie die genaue Anzahl der Schmierereien auf seinem Arm erinnert. „Dass Zeugen nach so langer Zeit Farben und Zahlen verwechseln können, ist normal“, erklärt die Vorsitzende. Aus ihrer Sicht hat sich der Vorwurf des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestätigt. Hoga
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