Landeshauptstadt: Hallen-Affäre: Stadt prüft Strafanzeige Berliner Juristen sollen Sanierung aufarbeiten
Bei der Suche nach den Verantwortlichen für das Hallen-Desaster am Luftschiffhafen will die Stadtverwaltung mithilfe von Juristen prüfen lassen, ob und gegen wen sie Strafanzeige stellen soll. Nach PNN-Informationen ist dafür das auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Anwaltsbüro „Freyschmidt, Frings, Pananis, Venn“ vorgesehen, das die Rathausspitze schon 2012 bei der Aufarbeitung der Stadtwerke-Affäre beraten hatte.
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Bei der Suche nach den Verantwortlichen für das Hallen-Desaster am Luftschiffhafen will die Stadtverwaltung mithilfe von Juristen prüfen lassen, ob und gegen wen sie Strafanzeige stellen soll. Nach PNN-Informationen ist dafür das auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierte Anwaltsbüro „Freyschmidt, Frings, Pananis, Venn“ vorgesehen, das die Rathausspitze schon 2012 bei der Aufarbeitung der Stadtwerke-Affäre beraten hatte.
Die Kanzlei soll demnach ein weiteres Gutachten erstellen, in dem es um die offensichtlich verpfuschte Sanierung der Leichtathletikhalle am Luftschiffhafen geht. Mit der Expertise soll geklärt werden, ob und inwiefern sich die Beteiligten der Sanierung strafbar gemacht haben. Wie berichtet war damals aus Kostengründen das Dach mit einer weiteren Deckschicht versehen worden, statt das Material auszutauschen. Dadurch sei das Dach nun 200 Tonnen schwerer als ursprünglich vorgesehen, rechnete der von der Stadt beauftragte Sachverständige Axel Steinhäuser am Mittwochabend im Hauptausschuss vor. Dennoch sei keine Neuberechnung der Statik erfolgt – dies liege laut Steinhäuser in der Verantwortung des damaligen Generalplaners „Blöcher und Krawinkel“ aus Nordrhein-Westfalen. Auf PNN-Anfrage hieß es von dort, man wolle sich derzeit nicht öffentlich äußern.
John, der heute Geschäftsführer des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) ist, hatte sich zuletzt verteidigt, von Baupfusch könne keine Rede sein: Es sei nicht nur neue Dämmung verlegt, sondern die Decke auch an anderer Stelle entlastet worden. Das bestätigte zwar auch Steinhäuser, jedoch sei dies nicht ausreichend gewesen. Bemerkenswert: Auch der damalige Generalplaner soll in einer ersten Stellungnahme die Argumentation von John übernommen haben. „Das wirkt etwas hilflos“, sagte Rechnungsprüfungsamtschef Christian Erdmann dazu im Hauptausschuss. Wie berichtet hat die Stadt den Generalplaner auf Schadensersatz verklagt – nun soll geprüft werden, ob eine Straftat vorliegt. HK
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