Landeshauptstadt: Hämmern verboten
Im neuen Landtag dürfen keine Nägel eingeschlagen werden. Sensible Technik könnte getroffen werden
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Innenstadt - Die Büros im neuen Landtagsschloss auf dem Alten Markt sind denkbar schlicht: roter Teppich, weiße Tische, weiße Schränke. Doch Abgeordnete, Parlaments- oder Verwaltungsmitarbeiter, die ihre kahlen Wand mit einem Bild verschönern möchten und kurzerhand zu Hammer und Nagel greifen, machen etwas Verbotenes. Denn Nageln ist in dem modernen Bau mit Schlossfassade nicht erlaubt.
Verfügt hat das Verbot die BAM Immobiliendienstleister (ID). Sie betreibt das Gebäude im Auftrag des Baukonzerns BAM für die nächsten 30 Jahre und hat daher in dem Haus das Sagen. Den Grund für das Verbot erklärt Landtagssprecherin Katrin Rautenberg: In den Wänden verläuft sensible Technik – zum Beispiel für die Klimaanlage. Um zu verhindern, dass ein sensibles Kabel getroffen wird, sollen die Nutzer das Hämmern lieber gleich lassen. Stattdessen sollen die Bilder an einer eigens dafür angefertigte sogenannte Galerieschiene hängen.
Nur für den Landtagspräsidenten, seine Stellvertreterin sowie die Fraktionsvorsitzenden gilt eine Ausnahme. Sie dürfen sich selbst aussuchen, wo ihre Bilder hängen, und diese auch anbringen lassen. Allerdings müsse davor ein Mitarbeiter von BAM ID prüfen, ob an der gewünschten Stelle keines der sensiblen Kabel verläuft, sagte Rautenberg. Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) habe von diesem Recht auch schon Gebrauch gemacht, sagte sie. Sein Büro ziere nun der rote Adler, der noch bis vor wenigen Wochen im Plenarsaal auf dem Brauhausberg hing.
Aufgekommen war die Debatte übrigens durch die CDU. Diese wollte in ihrem Sitzungsraum – wie schon auf dem Brauhausberg – ein Kreuz anbringen und hatte sich geweigert, dieses an der Galerieschiene baumeln zu lassen. Genagelt durfte auch nicht werden – gleiches Recht für alle. Letztlich nahm Fritsch die Sache in die Hand. Er hängte das Kreuz mittels eines Klebe-Hakens an die Wand.
Unabhängig von der Befestigungsart könnte dies aber ein anderes Problem mit sich bringen. Denn der Saal ist zwar der Sitzungsraum der CDU. Er kann aber auch für Ausschusssitzungen genutzt werden, und in solchen Fällen dürfte laut Neutralitätsgebot kein religiöses Symbol an der Wand hängen. Schon einmal gab es im Landtag eine solche Debatte, damals noch oben im „Kreml“. Der Linke-Abgeordnete Peer Jürgens hatte sich über das Kruzifix im CDU-Saal beschwert, in dem auch die Sitzungen des Wissenschaftsausschusses stattfanden. Obwohl seine Auffassung durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts gedeckt war, nahm die CDU das Kreuz nicht ab. Stattdessen wurden die Ausschusssitzungen in andere Räume verlegt. Eine solche Regelung soll es im neuen Landtag nicht geben. Laut Rautenberg muss das Kreuz abgenommen werden, wenn Ausschüsse im CDU-Saal tagen.K. Wiechers
K. Wiechers
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