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Aus dem GERICHTSSAAL: Händler verkaufte Schrottauto TÜV-Sachverständiger soll jetzt gehört werden

„Ich habe dem Kunden den Gebrauchtwagen nicht schöngeredet. Im Gegenteil, ich habe ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht.

Stand:

„Ich habe dem Kunden den Gebrauchtwagen nicht schöngeredet. Im Gegenteil, ich habe ihn auf die Mängel aufmerksam gemacht. Aber er wollte diesen BMW auf Teufel komm raus zu genau diesem Preis“, betont Martin M.* (31) vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings der Meinung, der ehemals bei der Firma Potsdam Automobile Tätige sei ein Betrüger. Martin M. soll das Fahrzeug am 15. Mai 2007 für 4600 Euro angeboten und dem Käufer die Beseitigung der Mängel zugesichert haben. Dies – so die Anklage – habe er aber nie vorgehabt. Als der Kunde das Auto eine Woche später abholte, soll Martin M. den bereits unterschriebenen Kaufvertrag durch den Passus „100 Euro Preisnachlass wegen Motor/Getriebeschaden“ ergänzt haben. Der junge Mann beglich die Summe von 4500 Euro in dem Glauben, sein Traumauto sei inzwischen repariert worden. Das gab nach 80 Kilometern den Geist auf. In einer Werkstatt erfuhr der damals 26-Jährige, der BMW sei eigentlich Schrott und höchstens 800 Euro wert, der Motor völlig hinüber.

Er habe den technischen Zustand des Wagens nicht selbst überprüft, auch den Preis nicht festgelegt, stellt der Angeklagte klar. Dafür sei sein damaliger Chef zuständig gewesen. „Ich habe nur in seinem Auftrag gehandelt. Der BMW hatte eine Laufleistung von 175 500 Kilometern. Optisch war er total in Ordnung. Allerdings verlor er Öl und die Klimaanlage war defekt. Das habe ich im Kaufvertrag vermerkt.“ Der Käufer habe 100 Euro Preisnachlass unter der Maßgabe erhalten, die Schäden auf eigene Kosten beseitigen zu lassen. „Hätten wir das Auto reparieren lassen, hätte sich der Preis um 1500 Euro erhöht. So viel wollte und konnte der Mann nicht ausgeben“, erklärt der Angeklagte. Der Verteidiger ergänzt, der durch die Akten geisternde Höchstwert des Gebrauchtwagens von lediglich 800 Euro sei durch keine Expertise belegt. Diese könne man auch nicht mehr nachholen, da der Käufer den BMW nach dem vernichtenden Werkstatt-Urteil sofort an Dritte weiter gegeben habe. Der vermeintlich Geprellte hat den Gerichtstermin „verschwitzt“. Er ist völlig geschockt, als ihn die Vorsitzende auf seinem Handy anruft. Doch ohne seine Aussage kann es kein Urteil geben. „Und es ist nötig, den TÜV-Prüfer zum Zustand des Wagens zu hören. Es ist unglaublich, dass ein Auto die Plakette erhält, das eigentlich nur noch verschrottet werden kann“, wundert sich die Richterin. „Der Angeklagte ist einschlägig vorbestraft. Für ihn geht es um hopp oder topp. Wir müssen alle uns zur Verfügung stehenden Beweismittel ausschöpfen.“ So wird die Verhandlung am 16. April fortgesetzt. (*Name geändert.) Hoga

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