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Aus dem GERICHTSSAAL: Handschellen klickten zum zweiten Mal

Aufmerksame Justizwachtmeister verhinderten irrtümliche Freilassung

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Aus dem GERICHTSSAALAufmerksame Justizwachtmeister verhinderten irrtümliche Freilassung Nur der Aufmerksamkeit zweier Justizwachtmeister ist es zu danken, dass Tobias T. (23, Name geändert) nach Ende seiner Verhandlung wieder ins Brandenburger Gefängnis chauffiert wurde. Amtsrichterin Kerstin Devriel hatte den Wohnsitzlosen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, dieselbe zu dreijähriger Bewährung ausgesetzt und den Haftbefehl gegen den Mann, der sich der Strafverfolgung lange entziehen konnte, außer Kraft gesetzt. Frohen Mutes wollte Tobias T. eine Berliner Obdachlosenunterkunft ansteuern, als die Handschellen erneut klickten. „Eigentlich müssten Sie wissen, dass noch ein weiterer Haftbefehl wegen eines Sexualdelikts gegen Sie in der Welt ist“, wandte sich die Vorsitzende nach dem Beamten-Hinweis an den Angeklagten. Der wunderte sich sehr. Im aktuellen Fall zeigte sich der Empfänger von Sozialhilfe allerdings geständig. Laut Anklage soll Tobias T. am frühen Abend des 21. März 2003 in einer Straßenbahn der Linie Babelsberg einem Fahrgast eine leere Bierflasche über den Kopf geschlagen haben, die dadurch zerbarst, dem Opfer mit einer Scherbe danach einen Schnitt am Kehlkopf zugefügt haben. Der Vorfall entpuppte sich zum Glück als etwas weniger dramatisch. „Das mit der Flasche stimmt. Ich war betrunken und sauer, dass mich jemand als Scheiß-Säufer bezeichnet hat“, so der Arbeitslose. „Da bin ich ausgerastet.“ Tassilo K. (26) bestritt eine derartige Provokation im Zeugenstand. Die Flasche sei überraschend für ihn auf seinem Kopf gelandet, umherfliegende Splitter hätten seinen Hals getroffen. „Der Angeklagte hat Sie also nicht absichtlich am Kehlkopf verletzt?“, vergewisserte sich die Staatsanwältin. Der Elektroinstallateur verneinte dies. Tobias T. entschuldigte sich bei seinem Opfer. Tassilo K. war nicht sofort bereit, die Entschuldigung anzunehmen. „Hättest du nicht so einen Blödsinn verzapft, müssten wir heute beide nicht hier sitzen“, stellte er klar. Glassplitter in seinem Gesicht mussten entfernt, eine größere Wunde genäht werden. Noch heute sei die Narbe deutlich erkennbar. Die Vertreterin der Anklage fand drastische Worte für Tobias T. „Sie können froh sein, dass Sie sich nicht wegen versuchten Totschlags verantworten müssen. Mit 1,4 Promille waren Sie nicht so betrunken, dass Sie nicht mehr wussten, was Sie taten.“Hoga

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