Landeshauptstadt: HÄRTEFALLKOMMISSION
Die HFK prüft bei Einzelfällen, ob die weitere Anwesenheit eines ausreisepflichtigen Ausländers aufgrund dringender Gründe zu rechtfertigen ist. Den Antrag können jedoch nicht die Ausländer selbst einbringen, sondern nur Kommissionsmitglieder.
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Die HFK prüft bei Einzelfällen, ob die weitere Anwesenheit eines ausreisepflichtigen Ausländers aufgrund dringender Gründe zu rechtfertigen ist. Den Antrag können jedoch nicht die Ausländer selbst einbringen, sondern nur Kommissionsmitglieder. Kommt die HFK zu dem Schluss, dass der Betreffende ein Bleiberecht erhalten sollte, stellt sie ein Gesuch an den Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). Ihm obliegt die letzte Entscheidung. Die HFK ist ein behördenunabhängiges Gremium und wurde vor 18 Monaten von der Landesregierung eingesetzt. Ihre zehn Mitglieder repräsentieren die verschiedenen gesellschaftliche Bereiche. js
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