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Landeshauptstadt: HARTZ IV

Ab 1. Januar 2005 werden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengelegt zum Arbeitslosengeld II.

Stand:

Ab 1. Januar 2005 werden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengelegt zum Arbeitslosengeld II. Der 12- monatige Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bleibt jedoch unverändert erhalten (Arbeitslosengeld I). Die bisherige Arbeitslosenhilfe orientierte sich am monatlichen Nettoeinkommen des letzten Arbeitsverhältnisses. Beim Arbeitslosengeld II steht jedem Empfänger der gleiche Grundbedarfssatz in Höhe von 331 Euro pro Erwachsenem zu. Kinder-, Wohn- und Kleidergeld kommen noch hinzu. Das Einkommen des Ehepartners und das persönliche Vermögen spielen zukünftig eine Rolle. Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht nur, wenn es keine anderweitigen finanziellen Quellen gibt. Bezieher des Arbeitslosengeldses II müssen ab nächstem Jahr jede ihnen angebotene Tätigkeit annehmen.

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