Landeshauptstadt: Hartz-Verein verliert vor Amtsgericht Verein muss Privatadresse im Internet löschen
Innenstadt - Niederlage für den Hartz-IV-Betroffenen-Verein vor dem Potsdamer Amtsgericht: Das Gericht bestimmte am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren, dass der Verein den Namen und die Privatanschrift einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Weinheim nicht im Internet veröffentlichen darf. Bei Zuwiderhandlung droht als Strafe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, entschied Richterin Elke Schulte-Homann.
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Innenstadt - Niederlage für den Hartz-IV-Betroffenen-Verein vor dem Potsdamer Amtsgericht: Das Gericht bestimmte am Mittwoch in einer einstweiligen Verfügung im Eilverfahren, dass der Verein den Namen und die Privatanschrift einer Mitarbeiterin der Arbeitsagentur Weinheim nicht im Internet veröffentlichen darf. Bei Zuwiderhandlung droht als Strafe ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten, entschied Richterin Elke Schulte-Homann.
Geklagt hatte eine betroffene Sachbearbeiterin. Nach Angaben ihres Anwaltes Burkhard Köhler hatte sie den Widerspruch einer Hartz-IV-Betroffenen gegen einen Bescheid abgelehnt. Der kommentierte Schriftwechsel zu dem Vorgang war auf der Internetseite des Vereins nachzulesen. Der Verein dürfe weiter über seine Anliegen und Probleme berichten – dabei aber weder Name noch Privatadresse der Sachbearbeiterin nennen, erklärte die Richterin gestern nun.
Burkhard Köhler zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Gegen seine Mandantin habe es regelrechte „Schimpftiraden“ im Internet gegeben. Die Arbeit des Vereins sei wichtig, müsse aber „mit vernünftigen Mitteln“ geschehen, betonte er: „Bei allem Verständnis für die schwierige Lage der Hartz-IV-Betroffenen – aber die Sachbearbeiter im Arbeitsamt müssen sich an Vorschriften halten.“ Der Rechtsstreit zieht sich bereits seit 2010 hin. Das von der Richterin in der Verhandlung angebotene Mediationsverfahren hatte Köhler abgelehnt. Bisher habe es von Seiten der Beklagten „in keiner Weise Entgegenkommen“ gegeben, begründete er.
Hartz-IV-Betroffenen-Vereinschef Jürgen Weber betonte, dass der Verein auch weiterhin Streitigkeiten mit der Arbeitsagentur öffentlich machen werde: „Dafür sind wir ja da.“ Der Hartz-IV-Betroffenen-Verein habe bundesweit mehr als 20 Mitglieder, neben Brandenburg auch in Hessen und Nordrhein-Westfahlen. Auch ein Büro in Berlin sei geplant. Ziele sind die Unterstützung Hartz-IV-Betroffener und sozial schwacher Personen. jaha
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