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Landeshauptstadt: Haupttäter zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt

Vermeintliche Schulden aus Drogengeschäften brutal und menschenverachtend eingetrieben

Stand:

Sie trieben von ihren vermeintlichen Schuldnern mit Faustschlägen und Tritten Geld ein, drohten den Eingeschüchterten mit Messern, fuhren mit einem Opfer in ein abgelegenes Industriegebiet, um es gefügig zu machen.

Nach sechs Verhandlungstagen wurde am Montag der Berliner Haupttäter Benjamin H. (23) vom Landgericht wegen schweren Raubes, schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sein Komplize Alexander W. (23) erhielt vier Jahre und sechs Monate Haft. Der als Mitläufer geltende Burak B. (20) wurde wegen gefährlicher Körperverletzung nach Jugendstrafrecht mit einem zweiwöchigen Dauerarrest sanktioniert. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Potsdamer Morad I. (20) wurde im Hinblick auf ein bereits rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts – zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung – wegen gleichgelagerter Taten – eingestellt.

Laut Anklage betrieben die Männer zwischen Dezember 2010 und November 2011 in Potsdam einen florierenden Handel mit Marihuana. Als ihnen einige Abnehmer Geld schuldeten, sollen die Angeklagten gedroht haben, ihnen die Kehle aufzuschlitzen oder einen Finger abzuschneiden, falls sie nicht umgehend ihre Schulden begleichen würden. Ein Geschädigter soll in seiner Wohnung in der Waldstadt überfallen und zusammengeschlagen worden sein (PNN berichteten). Die teilweise erheblich vorbestraften Angeklagten schwiegen zunächst zu den Tatvorwürfen, legten dann am fünften Verhandlungstag allerdings umfassende Geständnisse ab. Danach gingen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht mehr davon aus, dass einem der Opfer das Messer direkt an den Hals gehalten wurde, wie die ursprüngliche Anklage lautete. Auch die Balkontür in der Wohnung in der Waldstadt sei nicht gewaltsam eingetreten worden, um sich Zutritt zu verschaffen. Dennoch seien die Täter brutal und menschenverachtend vorgegangen. „Im Fall der angeklagten Freiheitsberaubung wäre auch erpresserischer Menschenraub denkbar gewesen“, so der Kammervorsitzende. „Dann wäre die Strafe noch höher ausgefallen. Aber wir wollen die Sache nicht unnötig dramatisieren.“

Das Gericht hatte im Verlaufe des Prozesses die Haftbefehle gegen die Hauptangeklagten Benjamin H. und Alexander W. gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. Eine dieser Auflagen – so der Kammervorsitzende am vorletzten Verhandlungstag – bestehe darin, sich pünktlich zur Urteilsverkündung einzufinden. Ansonsten drohe der Widerruf. An diesem schlitterte der Russlanddeutsche Alexander W. gestern haarscharf vorbei. Mit 50 Minuten Verspätung erschien er im Gericht. „Sie haben Glück, dass wir nicht rechtzeitig mit der Urteilsberatung fertig geworden sind. Eine knappe Stunde hätten wir nämlich nicht auf Sie gewartet“, versicherte der Vorsitzende. Hoga

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