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Landeshauptstadt: Haus Dietz bald ohne Fenster

Alteigentümer lässt Teile ausbauen / Stadt: Kein Abriss ohne Baugenehmigung

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Innenstadt - Das Haus Dietz in der Kurfürstenstraße ist nicht nur durch die Abrissbirne bedroht. Bereits in den nächsten Wochen könnte das im Stil der klassischen Moderne errichtete Haus dem zerstörerischen Wirken der Witterung ausgesetzt sein. Volker Wiese, bisheriger Eigentümer des einstigen Wohnhauses des Architekten Heinrich Laurent Dietz (1888-1942), erklärte am Donnerstag den PNN, er habe vom neuen Eigentümer des Hauses die Erlaubnis, die einst von ihm eingebauten Fenster sowie Teile einer Treppe auszubauen. „Das Haus wird dann ohne Fenster sein“, erklärte Wiese.

Der ehemalige Eigentümer des Hauses will eigenen Angaben zufolge Mitte Juni aus dem Haus ausgezogen sein. „Was dann passiert, weiß ich nicht“, sagte Wiese. Er erklärte, dass es nie sein Wunsch gewesen sei, das Haus dem Abriss preiszugeben. Ausgangspunkt sind zwei mehrgeschossige Wohnbauten in der Leiblstraße, die bis dicht an die Grundstücksgrenze reichen. Der Eigentümer des Hauses Dietz sieht sich dadurch in seiner Wohnqualität beeinträchtigt.

Wiese hat das Haus Dietz daraufhin an die Berliner Projektentwickler-Firma Natulis verkauft. Diese plant die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnriegels, welcher nach Ansicht der Kritiker des Abrisses des Hauses Dietz eine schwere Beeinträchtigung des unter Denkmalschutz stehenden eingeschossigen Hauses bedeuten würde, der 1927 errichteten Gymnastikschule Ullrich der Architekten Emil Schuster und Leopold Kuhlmann. Es entstehe eine „David gegen Goliath-Situation“, heißt es. Selbst der Potsdamer Gestaltungsrat, der die Firma Natulis bei der Architektur ihres Wohnriegels beriet, sprach von einer „städtebaulichen Sünde“. Eine Internet-Initiative sammelte 1300 Unterschriften gegen den Abriss des Bauhaus-Stil-Hauses. Auch Brandenburgs Architektenkammer kritisierte scharf die Planungsdefizite der Stadt Potsdam, die zu dem Abriss-Szenario führte. Indes stellte die Potsdamer Bauverwaltung auf PNN-Anfrage klar, dass der Investor das Haus ohne Baugenehmigung nicht abreißen darf. „Und da es noch keine Baugenehmigung gibt, ist ein Abriss rechtlich auch nicht zulässig“, heißt es in der Stadtmitteilung. Guido Berg

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