Landeshauptstadt: Haus Dietz: Kammer gegen den Abriss Scharfe Kritik an Bauamt: „Unsägliche Entwicklung“
Innenstadt - Rückendeckung für das Haus Dietz: Jetzt spricht sich auch die Brandenburgische Architektenkammer für den Erhalt des Hauses Dietz in der Potsdamer Kurfürstenstraße aus. „Weil das, was sich hier zeigt, nicht dazu passt, die Baukultur mit all ihren Facetten in einer so reichen Stadt wie Potsdam zu ehren, hat sich der Vorstand der Brandenburgischen Architektenkammer in dieser Woche dazu entschlossen, die Initiatoren der ,Petition gegen den Abriss von Haus Dietz’ zu unterstützen“, teilte die Architektenkammer am Freitag mit.
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Innenstadt - Rückendeckung für das Haus Dietz: Jetzt spricht sich auch die Brandenburgische Architektenkammer für den Erhalt des Hauses Dietz in der Potsdamer Kurfürstenstraße aus. „Weil das, was sich hier zeigt, nicht dazu passt, die Baukultur mit all ihren Facetten in einer so reichen Stadt wie Potsdam zu ehren, hat sich der Vorstand der Brandenburgischen Architektenkammer in dieser Woche dazu entschlossen, die Initiatoren der ,Petition gegen den Abriss von Haus Dietz’ zu unterstützen“, teilte die Architektenkammer am Freitag mit.
Die Architektenkammer erinnert daran, dass ihre Ausstellung „Aufbruch in die Moderne“ im Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte Initial war für die geplante Sanierung des 1932 nach Plänen des Potsdamer Stadtarchitekten Reinhold Mohr errichteten Musikpavillons am Ufer des Templiner Sees. „Statt Aufbruch nun aber der Abbruch des nach seinem Architekten und Bauherrn Heinrich Laurenz Dietz (1888-1942) benannten Hauses Dietz in der Potsdamer Kurfürstenstraße 24-25“, heißt es in der Mitteilung. Wenn auch nicht mehr im Original erhalten, so sei es doch in seiner Gestalt – in Korrespondenz mit seinem Nachbarn, dem denkmalgeschützten Haus Ludwig – „ein Zeugnis für den Aufbruch in die Moderne geblieben“. Auch eine Rekonstruktion könne denkmalwürdig sein. Es stehe die Frage im Raum: „Welches Schutzbedürfnis kann ein Wiederaufbau für sich beanspruchen, der selbst einer bereits abgeschlossenen Epoche entstammt?“ Die Antwort darauf stehe noch aus. Die Kammer stellte fest, dass Ursache und Rechtfertigung für den Abriss ein in der Leiblstraße genehmigter fünfgeschossiger Wohnhauskomplex ist, weil das Grundstück des Hauses Dietz und die Bebauung durch sein Gegenüber an individuellem Wert verloren hat. Die Kammer: „Es ist nicht nur eine Frage der Denkmalpflege, sondern der Haltung zur Stadtgestaltung, eine unsägliche Entwicklung an einem Ort aufzuhalten – oder gar nicht erst zuzulassen – wo es nicht allein nur um die Verwertungsbedingungen des Bodens gehen kann.“ Der Bau in der Leiblstraße sei „mindestens genauso schwer zu begreifen“ wie die Erteilung einer Abrissgenehmigung für den Besitzer des Hauses Dietz sowie die Erteilung einer Option auf über 6000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche „in dieser sensiblen Innenstadtlage“. gb
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