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Aus dem GERICHTSSAAL: Hausmeister rehabilitiert - und gekündigt Entlassener sieht Intrige, billigt aber Vergleich

Aus dem GERICHTSSAAL Stahnsdorf – „Jetzt haben sie doch erreicht, was sie wollten!“, resümierte eine Mieterin nach der Arbeitsgerichtsverhandlung verbittert.

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Aus dem GERICHTSSAAL Stahnsdorf – „Jetzt haben sie doch erreicht, was sie wollten!“, resümierte eine Mieterin nach der Arbeitsgerichtsverhandlung verbittert. „Sie“ – das ist die Stahnsdorfer Wohnungsgesellschaft (GeWoG), die ihren drei Hausmeistern Knall auf Fall wegen Pflichtverletzungen kündigte (PNN berichteten). Dagegen klagten die zwei Männer und eine Frau, die sich aus ihrer Sicht nichts zuschulden hatten kommen lassen. Die Mieter sahen das genauso, sammelten seitenweise Unterschriften gegen den Rauswurf ihrer Hausmeister und stärkten ihnen während der mündlichen Verhandlungen durch zahlreiche Anwesenheit den Rücken. Während der Rechtsstreit, den der Älteste des Trios führte, in einen Vergleich mündete ( Ende des regulären Arbeitsverhältnisses des 64-Jährigen mit Beginn des Ruhestandes am 31. Juli 2004, Zahlung der ihm zustehenden Vergütung inklusive Leistungszulage), gab es für Klaus-Dieter H. (44) jetzt keinen so günstigen Kompromiss. Die Wohnungsgesellschaft wirft ihm vor, Arbeitsstunden für Januar und Februar 2004 falsch eingetragen bzw. Vergütungen für nicht geleistete Arbeiten kassiert zu haben. Außerdem soll er gegen Dienstanweisungen verstoßen haben. „Die Vorwürfe sind unbegründet“, führte der Anwalt des Klägers, Hans-Jürgen Kernbach, aus. „Mein Mandant hat seine Eintragungen immer zeitnah vorgenommen.“ Die ausgewiesenen Tätigkeiten seien auch prompt erfolgt.Obwohl viele Arbeiten wegen der schweren Geräte nur zu zweit erledigt werden könnten, habe die Geschäftsleitung eine Trennung der Einsatzbereiche der Hausmeister vorgenommen. Wenn Klaus-Dieter H. seinen Kollegen um Unterstützung bat – was ihm von der Wohnungsgesellschaft angelastet wurde – sei dies stets arbeitsbedingt gewesen, wie es die Ausnahmeregel der laut GeWoG verletzten Anweisung vorsehe.„Es gibt in Wirklichkeit ganz private Gründe, warum ich aus dem Unternehmen geworfen werden soll“, mutmaßte Klaus-Dieter H., der seit Ende 1996 für intakte Hausbeleuchtungen, saubere Aufgänge, gepflegte Rasenflächen und schneefreie Gehwege im Verantwortungsbereich seines Arbeitsgebers sorgt. So seien die Geschäftsführerin der Gesellschaft und seine Ex-Ehefrau dicke Freundinnnen. Seit der Trennung von seiner einstigen Gattin intrigiere die Geschäftsführerin gegen ihn. Inzwischen sei die Atmosphäre derart vergiftet, dass er den Spaß an seiner Arbeit verloren habe. Die Kammervorsitzende regte an, die Stahnsdorfer Wohnungsgesellschaft solle die fristlose Kündigung von Klaus-Dieter H. in eine ordentliche Kündigung umwandeln, die erhobenen Vorwürfe fallenlassen und ihm ein „wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis erstellen, das seinem beruflichen Fortkommen förderlich ist“. Zudem solle ihm eine Abfindung in Höhe von drei Gehältern gezahlt werden. Nach kurzer Beratung zeigten sich die strittigen Parteien einverstanden. Nach dem Ende der Gerichtsverhandlung kochten die bisher mühsam unterdrückten Emotionen der Mieter hoch. „Wir wollen unsere alten Hausmeister behalten. Wir hatten keine Probleme mit ihnen“, versicherten sie. Erst habe es gehießen, eine Fremdfirma werde die Arbeit künftig erledigen. Jetzt gebe es plötzlich Stellenausschreibungen für neue Hausmeister.Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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