Aus dem GERICHTSSAAL: Heimtückischer Restalkohol
Radlerin Am Kanal von Fordfahrer schwer verletzt
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Aus dem GERICHTSSAALRadlerin Am Kanal von Fordfahrer schwer verletzt „Dann hatte ich ja doch einen Schutzengel“, sagt Susanne B. (25) leise. Der junge Rettungssanitäter – er ist als Zeuge zur Verhandlung geladen – war am 17. Januar dieses Jahres zufällig am Ort des Geschehens und leistete Erste Hilfe, bevor der Notarzt die schwer verletzte Radfahrerin weiter versorgte. Von ihrem Unfall, bei dem sie einen Schädelbasisbruch sowie eine Quetschung des Kleinhirns erlitt, weiß die Landschaftsgärtnerin nichts mehr. Gegen den Potsdamer, der sie zur Mittagszeit Am Kanal mit seinem Auto erfasste, hegt sie offenbar keinen Groll. „Ich war sehr froh, dass er mich im Krankenhaus besucht hat. Das traut sich nicht jeder“, glaubt sie. „Trugen Sie einen Helm?“, will die Vorsitzende wissen. Susanne B. schüttelt den Kopf. Und sie verneint auch die Frage nach etwaigen bleibenden Schäden. „Ich lag eine Woche im Krankenhaus. Danach habe ich mich selbst entlassen“, berichtet sie. Der Hausarzt hätte ihr anschließend am liebsten noch ein halbes Jahr Ruhe verordnet. Aus Sorge um ihren Job habe sie sich allerdings nach zwei Wochen wieder arbeitsfähig schreiben lassen. Er wisse bis heute nicht, wo die junge Frau mit ihrem Rad her kam, versichert Jens S. (29) auf der Anklagebank. Der Staatsanwalt geht von einem alkoholbedingten Fahrfehler des gelernten Kochs aus. Schließlich hatte er noch eine Stunde nach dem Unfall 0,57 Promille intus. „Ich war am Vorabend auf einer Party, hatte da gut getrunken“, erzählt Jens S. Kurz vor 24 Uhr sei er von der Feier aufgebrochen, habe dann bis gegen Mittag des nächsten Tages geschlafen. „Ich wollte meine Schwester nach Werder fahren, das hatte ich ihr versprochen“, gibt er als Motiv an, sich trotz Kopfschmerzen ans Steuer seines Ford zu setzen. An etwaigen Restalkohol habe er nicht gedacht. „Ich fühlte mich fahrtüchtig.“ Seine Tour habe ihn von Babelsberg über die Humboldtbrücke in die Straße Am Kanal geführt. In Höhe der Französischen Straße habe er kurz nach rechts geschaut. „Plötzlich krachte es. Alles ging sehr schnell“, so der Angeklagte. Deshalb habe er auch erst gebremst, als es schon zu spät war. Susanne B. sei über die Motorhaube geflogen. Rund 13,5 Meter soll er das Rad mit seinem Ford mitgeschleift haben, ist aus den Aufzeichnungen der Polizeibeamten, die den Unfall aufnahmen, ersichtlich. Jens S. wird wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe zu 350 Euro und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Hoga
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