Aus dem GERICHTSSAAL: Helfenden mit Gaspistole bedroht?
Die Anklage klingt richtig böse: Im Streit um 25 Euro soll Frank F.* (40) am 12.
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Die Anklage klingt richtig böse: Im Streit um 25 Euro soll Frank F.* (40) am 12. Oktober 2007 in Drewitz seinem vermeintlichen Schuldner Klaus K.* geschlagen und getreten haben. Anschließend habe er einem Mann, der dem Opfer zu Hilfe eilte, eine geladene Schreckschusspistole an die Schläfe gehalten und gedroht, ihm den Kopf wegzuschießen.
Frank F. – unter anderem vorbestraft wegen räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung – gibt vor Gericht zwei Schläge mit der flachen Hand und einen Tritt zu. Die Sache mit der Waffe bestreitet er entschieden. „Ich war nach der Wende insgesamt neun Jahre im Knast. Da will ich nicht wieder hin“, versichert er. Er sähe ein, dass die Körperverletzung „große Scheiße“ gewesen sei. Unmittelbar darauf habe er sich bei seinem Bewährungshelfer gemeldet, wolle jetzt psychologische Hilfe in Anspruch nehmen. Mit 2,41 Promille war Frank F. an diesem Abend erheblich alkoholisiert. Klaus K. (51), der ihm angeblich Geld aus dem Verkauf einer Waffe schuldete, brachte es auf 2,10 Promille. Der Drewitzer, der Klaus K. zu Hilfe kam, pustete sich gar auf 3,89 Promille. „Wir alten Herren treffen uns jeden Abend auf dem Platz in Drewitz und trinken ein Bier“, erzählt K. im Zeugenstand. An dem bewussten Abend habe er Frank F. erklärt, kein Geld bei sich zu haben. „Er kam schon sehr aggressiv an und schlug sofort zu“, erinnert sich der Arbeitslose. Seinem Bekannten, der ihm helfen wollte, habe der Angeklagte „einen pistolenähnlichen Gegenstand an die Birne“ gehalten. „Was es genau war, habe ich nicht gesehen. Ich weiß aber, dass Frank immer eine Waffe dabei hat.“ Die Verlobte des Angeklagten beteuert: „Frank hatte die Pistole in seiner Bauchtasche. Er hat sie gar nicht rausgeholt.“ Die zum Tatort gerufenen Polizisten wollen die entsicherte Gaspistole in seiner rechten Jackentasche entdeckt haben. Der Zeuge, den der Angeklagte mit der Waffe bedroht haben soll, hat den Prozesstermin offensichtlich verschwitzt. Doch ohne ihn gibt es kein Urteil. Amtsrichter Wolfgang Peters unterbricht die Verhandlung bis Dienstag, setzt 60 Euro Ordnungsgeld für den unentschuldigt Fehlenden fest (*Namen geändert). Hoga
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