Aus dem GERICHTSSAAL: Helfer mit Waffe bedroht
Zehn Monate auf Bewährung für Geläuterten / Positive Entwicklung des Täters bei Strafmaß berücksichtigt
Stand:
„Ein Angriff auf die Gesundheit eines Menschen ist keine Bagatelle“, stellt Amtsrichter Wolfgang Peters klar und verurteilt Frank F.* (40) nach drei Verhandlungstagen wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten. Obwohl der vielfach Vorbelastete unter zweifacher Bewährung steht, erhält er eine allerletzte Chance, darf drei Jahre zeigen, dass es ihm Ernst damit ist, künftig gesetzestreu leben zu wollen, wie er beteuerte. Er habe endlich Arbeit und eine Therapie in Aussicht, die ihn lehren soll, in Stress-Situationen angemessen zu reagieren. (Das Urteil ist bereits rechtskräftig.)
Laut Staatsanwaltschaft soll der betrunkene Frank F. am 12. Oktober 2007 in Drewitz seinem vermeintlichen Schuldner Klaus K.* zuerst einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, in sodann in den Brustkorb getreten haben. Anschließend habe er einem Mann, der dem Angegriffenen zu Hilfe eilte, eine geladene Schreckschusspistole an die Schläfe gehalten und gedroht, ihm den Kopf wegzuschießen, falls er sich weiter einmische. Frank F. – nach der Wende wegen verschiedenster Gewaltdelikte insgesamt neun Jahre im Gefängnis – gab die Körperverletzung am ersten Verhandlungstag zu, bestritt allerdings energisch, die Waffe aus seiner Bauchtasche geholt zu haben. (PNN berichteten.)
Leider fehlte der Zivilcourage Zeigende trotz ordnungsgemäßer Ladung zu Prozessbeginn. Er erschien auch zum zweiten Termin nicht, so dass das Gericht anordnete, ihn zum dritten Verhandlungstag polizeilich vorführen zu lassen. „Bei mir war nichts im Kasten“, erklärt der Drewitzer nun. Da ihm das Gegenteil nicht nachzuweisen ist, muss er auch die 60 Euro Ordnungsgeld, die ihm wegen des unentschuldigten Fehlens auferlegt wurden, nicht bezahlen.
„Ich habe mit Bekannten auf dem Platz gesessen und getrunken“, erinnert sich der 39-Jährige im Zeugenstand. Auf einmal sei der Angeklagte, der ihm bislang unbekannt gewesen sei, erschienen. „Der war ziemlich geladen und hat Klaus K. gleich mit dem Fuß ins Gesicht getreten. Ich habe ihn beiseite genommen und gefragt, was das soll. Dann sind wir beide hingefallen.“ Wieder auf den Beinen, habe Frank F. „einen Trommelrevolver gezückt“ und ihm an die Stirn gehalten. „Er sagte, wenn ich mich noch einmal einmische, dann passiert etwas. Anschließend schlug er Klaus K. mit der Faust ins Gesicht.“ „Ihr Hauptproblem ist der Alkohol und die damit einhergehende Enthemmung“, wendet sich der Vorsitzende an den Angeklagten. „Das Gericht hat bei der Urteilsfindung allerdings Ihre persönliche positive Entwicklung berücksichtigt.“ Wenn Frank F. die Therapie besuche, um die er sich selbst kümmerte, könne er es schaffen, künftig straffrei zu leben. (*Namen geändert.) Hoga
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