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Landeshauptstadt: Herrchens Pflicht

Stadt mahnt: Hundekot gehört in die Tüte

Stand:

Die Beschwerden von Bürgern über Hundekot auf Gehwegen, Grünflächen, Spiel- und Bolzplätzen sowie Straßen haben erheblich zugenommen. Daher appelliert die Stadtverwaltung an die Hundehalter, die Stadtordnung einzuhalten. Mehr als 6000 Vierbeiner seien in Potsdam gemeldet. Deren Hinterlassenschaften werden jedoch immer mehr zum Ärgernis in der Stadt, teilte die Verwaltung mit. Obwohl jeder Hundehalter gemäß Paragraf 8 der Stadtordnung zur unverzüglichen Beseitigung von Hundekot verpflichtet ist, gebe es immer noch viele, die sich nicht an die rechtlichen Regelungen halten. Aber auch die Tatsache, dass Hunde in Zonen, in denen ein Leinenzwang besteht, oft ohne Leine anzutreffen sind, stoße auf Unverständnis und Ärger bei denjenigen, die sich vor Hunden ängstigen oder sich von ihnen belästigt fühlen.

Die Stadt appelliert an die Hundehalter, ihrer Verpflichtung nachzukommen und den Kot ihres Hundes nach dem „Geschäft“ unverzüglich zu entfernen. Andernfalls könnten je nach Örtlichkeit – zum Beispiel auf einer Straße oder einem Kinderspielplatz – Bußgelder bis zu 1000 Euro gegen den Hundehalter verhängt werden. Die Stadt stelle an dreißig „Dog-Stationen“ Tüten zur Hundekotbeseitigung zur Verfügung. Aber einige Hundehalter seien unbelehrbar und fühlten sich nicht verpflichtet, den Kot zu entfernen. Dieses rücksichtslose Verhalten gefährde die Ordnung und Sicherheit, denn der Hundekot könne auch für Menschen gesundheitsgefährdend sein. pst

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