Aus dem GERICHTSSAAL: Herrentag mit lästigem Polizeischutz
1750 Euro Strafe für Beamtenbeleidigung
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Eigentlich wollte Sören S.* (26) den Herrentag des Vorjahres ungestört mit seinen Kumpels feiern. Doch einige aus der Gruppe waren der Polizei als Fußballfans bekannt. So hatten die Beamten schon seit dem Vormittag ein wachsames Auge auf die jungen Leute, was denen nicht besonders behagte. Zur Speicher-Disko wurde eine Funkstreifenwagen-Besatzung allerdings aus einem anderen Anlass gerufen. Sören S. – mit 1,87 Promille ganz schön betrunken – wähnte sich erneut unter Beobachtung, machte seinem Ärger mit dem Ruf „Scheißbullen“ Luft. Das wiederum wurmte die Uniformierten. Sie forderten den Schluckspecht auf, sich auszuweisen. Sören S. sah das wohl nicht ein.
„Ein Polizist packte mich am Arm und zerrte daran herum. „Das tat weh“, empört sich der Potsdamer vor Gericht. Für mich als Bürger war in dem Moment nicht ersichtlich, warum er mich so antatscht.“ Daraufhin wollte er Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Doch die Beamten vor Ort hätten ihm dies verwehrt. „Dann habe ich den Notruf 110 gewählt.“ Das habe auch nichts gebracht. Deshalb habe er sein Handy gezückt, die Streifenwagen-Besatzung fotografiert, sei anschließend zur Bundespolizei im Hauptbahnhof marschiert und verlangt, gegen die Beamten zu ermitteln. „Aber da hat man meine Anzeige auch nicht aufgenommen. Die haben nur gesagt, ich soll wiederkommen, wenn ich nüchtern bin“, so Sören S.
„Das war eine weise Entscheidung der Herren“, kommentiert Amtsrichter Thomas Lange. „Wahrscheinlich hätten Sie nach ein paar Tagen Post bekommen, dass die Sache nicht weiter verfolgt wird. Warum haben Sie sich eigentlich geweigert, Ihre Personalien bekanntzugeben? Dazu sind Sie verpflichtet. Wenn die Beamten Ihre Anzeige aufgenommen hätten, dann hätten Sie Ihren Namen ja auch nennen müssen.“
„Im Nachhinein gesehen war das eine dämliche Aktion“, resümiert der wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Beleidigung Vorbestrafte. „Ich wollte die Polizisten nicht persönlich angreifen. Ich kannte sie ja gar nicht. Aber irgendwie war der ganze Tag im Eimer. Ich war total gefrustet.“
Verteidiger Hans-Jürgen Kernbach regt an, das Verfahren gegen seinen Mandanten wegen Notrufmissbrauchs im Hinblick auf die Strafe einzustellen, die Sören S. wegen der Polizistenbeleidigung zu erwarten hat. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmen zu, sind sich auch über die Höhe der Sanktion einig. Die fällt mit 50 Tagessätzen zu je 35 Euro (1750 Euro) ganz schön happig aus. „Mit dieser Äußerung haben Sie Ihre Geringschätzung gegenüber den Beamten zum Ausdruck gebracht“, so der Vorsitzende. (*Name geändert.) Hoga
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