Aus dem GERICHTSSAAL: Hieb mit der Flasche
Vier Jahre Bewährung für vorbestraften Schläger
Stand:
Vier lange Jahre muss Tobias T.* (25) jetzt beweisen, dass er seine Aggressionen im Zaum halten kann. Ansonsten drohen dem mehrfach vorbestraften Schläger 18 Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung.
Auch in der Nacht des 31. März 2012 war der Hartz-IV-Empfänger offenbar wieder einmal auf Krawall aus. Und wie so oft war er mit einer Blutalkoholkonzentration von knapp zwei Promille alles andere als nüchtern. Weshalb er auf dem S-Bahnsteig des Hauptbahnhofs plötzlich auf zwei junge Männer losging, sie wüst beschimpfte, einem gar seine Bierflasche über den Kopf zog, vermochte der Potsdamer vor Gericht nicht recht zu erklären. Seinen lahmen Versuch, sich mit Notwehr herauszureden, nahm ihm die Vorsitzende nicht ab.
„Ich wollte mit meinem Kumpel nach Berlin fahren. Der Angeklagte stellte sich zu uns und pöbelte uns an“, erzählte Markus M. * (22). „ Ich sagte ihm, er solle sich entfernen.“ Als Tobias T. der Forderung nicht nachkam, habe er ihn „leicht weggeschubst“, so der Zeuge. „Im Gegenzug kam ein Schlag mit der Bierflasche. Ich habe geblutet wie Sau und drei schöne Narben im Gesicht zurückbehalten.“
Das ärztliche Attest bescheinigt dem Angriffsopfer eine bogenförmige Platzwunde an der Stirn, die in der Rettungsstelle des Klinikums mit mehreren Stichen genäht werden musste, sowie zwei weitere Verletzungen im Gesicht.
„Ich war schon in der S-Bahn. Da sah ich, wie sich der Angeklagte und Markus M. auf dem Bahnsteig ein kleines Handgemenge lieferten. Plötzlich haute er Markus eine Flasche auf den Kopf. Danach sah er ziemlich erschrocken aus“, erinnerte sich ein weiterer Kumpel des Geschädigten. „Ich kümmerte mich um Markus, der stark blutete. Dann kam auch schon die Polizei.“
Wenn sich Tobias T. provoziert oder gekränkt fühlt, reagiere er äußerst aggressiv, berichtete der Bewährungshelfer. Als er den Potsdamer kennenlernte, sei er verdeckt obdachlos, beschäftigungslos und alkoholabhängig gewesen. Inzwischen habe sein Proband eingesehen, dass er etwas gegen seine Sucht tun müsse. Er habe bereits einige Gesprächstermine bei einer ambulanten Therapie wahrgenommen. Die besseren Erfolgsaussichten biete allerdings eine stationäre Therapie. Tobias T. sei motiviert, vom Alkohol wegzukommen, da Aussicht auf eine eigene kleine Wohnung am Schlaatz besteht. „Sie haben es in der Hand, ob Sie die Kurve kriegen oder hinter Gitter wandern“, gab die Richterin Tobias T. mit auf den Weg. Damit seine Tage künftig etwas Struktur bekommen, muss er binnen eines halben Jahres 200 Stunden unentgeltlich arbeiten. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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