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HINTERGRUND: Hilfen beantragen – dem Unterricht folgen

WIE VIELE FÖRDERSCHULEN GIBT ES IN POTSDAM?In städtischer Trägerschaft gibt es die Schule am Nuthetal mit Förderschwerpunkt Lernen, die Fröbelschule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, die Wilhelm-von-Türk- Schule mit Förderschwerpunkten Hören und Sprache sowie die Comenius-Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

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WIE VIELE FÖRDERSCHULEN GIBT ES IN POTSDAM?

In städtischer Trägerschaft gibt es die Schule am Nuthetal mit Förderschwerpunkt Lernen, die Fröbelschule mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, die Wilhelm-von-Türk- Schule mit Förderschwerpunkten Hören und Sprache sowie die Comenius-

Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung. An der Oberlinschule lernen Kinder mit körperlichen und motorischen Entwicklungsstörungen.

WERDEN DIE FÖRDERSCHULEN GESCHLOSSEN?

Ab dem Schuljahr 2015/16 gibt es keine ersten Klassen mehr in Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen, emotionale/soziale Entwicklung und Sprache. Mittelfristig sollen Schulen für Kinder mit körperlichen und geistigen Behinderungen bestehen bleiben. In Potsdam betrifft das die Türk- und die Comeniusschule sowie die Oberlinschule.

WELCHE SCHULEN IN POTSDAM SIND BEREITS BARRIEREFREI?

Die Stadt hält nach eigenen Angaben jeweils eine barrierefreie wohnortnahe Grundschule sowie mindestens eine weiterführende Schule je Schulform bereit. Das sind derzeit die Grundschule Hanna von Pestalozza, die Grundschule Ludwig Renn, die Grundschule Pappelallee, die Rosa-Luxemburg-Grundschule ab 2013/14, die Montessori-Oberschule, die Priesterweg-Grundschule ab 2013/14, die Grundschule am Pappelhain, die Grundschule im Kirchsteigfeld, der Schulbau am Schilfhof, die Gesamtschule Haeckelstraße ab 2013/14 (künftig Gymnasium), die Steuben-Gesamtschule, das Humboldt-Gymnasium zum Teil (nach Baumaßnahmen komplett barrierefrei), das Helmholtz-Gymnasium nach Umbau, die Froebel- und die Comeniusschule.

WELCHE HILFEN GIBT ES?

Unabhängig davon, welche Schulform sie wählen, können Eltern beim Sozialamt unterstützende Hilfen bis hin zur persönlichen Assistenz für ihr Kind beantragen. „Das Kind hat den Anspruch, so betreut zu werden, dass es dem Unterricht folgen kann“, sagt Jan-Peter Schmarje vom Behindertenbeirat. spy

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