Aus dem GERICHTSSAAL: Hochstapler „vermittelte“ begehrte Jobs
Potsdamer gab sich als Geschäftsführer aus
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Aus dem GERICHTSSAALPotsdamer gab sich als Geschäftsführer aus Wäre Jan J.* der, als der er sich ausgab, hätte der 23-Jährige bereits so richtig Karriere gemacht. Mit korrektem Haarschnitt, modischer Brille und vertrauenerweckender Molli-Figur gaukelte der Potsdamer mehreren Bekannten in wohlgesetzten Worten vor, er sei Geschäftsführer der Niederlassung von Mercedes Benz in Ludwigsfelde. Als solcher sei es ihm ein Leichtes, zum Beispiel Familienväter in mittleren Jahren in dem Unternehmen einzustellen, deren Sprößlinge auch gleich noch mit einem Ausbildungsplatz zu beglücken. „Angeklagt ist nur die Spitze des Eisbergs“, verriet Amtsrichterin Kerstin Devriel in der gestrigen Verhandlung. „Der Rest wurde von der Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt.“ Jan J. – arbeitslos, zwei abgebrochene Lehren – gab unumwunden zu, Geldmangel sei das Motiv seines Tuns zwischen Dezember 2003 und Januar 2004 gewesen. Per Computer erstellte er amtlich aussehende Formulare, bastelte entsprechende Stempel, gaukelte so beispielsweise Wolfgang W.* samt seinen Kindern Tobias* und Tanja* ein ersehntes Beschäftigungsverhältnis vor. Beglückt zahlte die Familie dem „Wundertäter“ 150 Euro „gemäß IHK-Richtlinien“ für angebliche Arbeitskleidung des Filius, wenig später noch einmal 85 Euro, als Tobias nicht mehr – wie ursprünglich geplant – zum Maler und Lackier, sondern zum Bürokaufmann ausgebildet werden wollte. Dem Papa sowie der Schwester von Tobias verschaffte Jan J. auf dem Papier neben dem ersehnten Job im Unternehmen je noch einen Mercedes Dienstwagen, vergaß sogar die Kennzeichen nicht. Da zögerte die Familie nicht lange, die geforderten 300 Euro, die der Gauner mittels einer selbst gefertigten Kostenrechnung des Amtsgerichts „gemäß § 11 Gerichtskostengesetz“ als verauslagte Kosten forderte, zu begleichen. „Als ich merkte, die Sache wächst mir über den Kopf, wollte ich sie stoppen“, beteuerte der reuige Sünder. Die Vorsitzende entgegnete: „Der finanzielle Schaden hält sich in Grenzen. Der Schaden, den Sie in den Köpfen der Menschen anrichteten, die sich einen Job versprochen haben, ist beträchtlich.“ Der Angeklagte versprach, das ergaunerte Geld zurückzuzahlen. Dazu kam eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 10 Euro, die auch ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. „Falls Sie nicht zahlen oder die Strafe nicht abarbeiten, bedeutet das 110 Tage Gefängnis“, warnte die Richterin. (*Namen geändert.) Hoga
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