Aus dem GERICHTSSAAL: Hohe Haftstrafe für Mordversuch Gericht: Unterbringung in Entziehungsanstalt
Aus Sicht der Schwurgerichtskammer war es ein relativ kurzer Prozess. Sie hatte für die Verhandlung gegen Udo S.
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Aus Sicht der Schwurgerichtskammer war es ein relativ kurzer Prozess. Sie hatte für die Verhandlung gegen Udo S. (53) vorerst zehn Tage eingeplant. Doch schon am siebenten Tag sprach der Vorsitzende Richter Frank Tiemann das Urteil. Der weitgehend geständige arbeitslose Schlosser – angeklagt wegen versuchten Mordes, Körperverletzung und Nötigung – soll für achteinhalb Jahre in Haft. Ferner wurde die Unterbringung des von Alkohol und Tabletten abhängigen Potsdamers in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Mit dieser Sanktion ging das Landgericht zwei Jahre und sechs Monate über das von Staatsanwalt Peter Petersen geforderte Strafmaß hinaus.
Die Anklage legte Udo S. zur Last, am 19. August vorigen Jahres seine langjährige Ehefrau nach einem Streit um vermeintlich verschwundenes Geld wiederholt mit dem Tode bedroht, sie mit Faustschlägen traktiert, ihr Gesicht aufs Kissen gedrückt und sie anschließend in die mit Wasser gefüllte Badewanne geworfen zu haben um sie zu ertränken. Am Abend desselben Tages soll der Kahlgeschorene in einer Wohnung in der Waldstadt dreimal mit einem Küchenmesser auf seinen Trinkkumpan Oliver S. eingestochen haben. Laut Gutachten hatte Udo S. da knapp drei Promille Alkohol im Blut (PNN berichteten).
Sie habe während der mehrstündigen Tortur Todesangst ausgestanden, betonte die inzwischen von Udo S. getrennt lebende Ehefrau sichtlich ergriffen. Sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf. Auch Oliver S. (30), eine Zufallsbekanntschaft des Angeklagten, leidet noch heute psychisch unter den Folgen der Tat.
Die drei Zentimeter tiefen Stiche in den Oberkörper des Mannes seien zwar in Herznähe erfolgt, aber nicht lebensbedrohlich gewesen, schätzte der medizinische Sachverständige Hartmut Fischer (37) ein. Allerdings habe ein Stich den Brustkorb eröffnet. „Eine derartige Gewalteinwirkung ist grundsätzlich als Mittel geeignet, den Tod herbeizuführen“, so der Gutachter. Ein weiterer Stich habe die Halswirbelsäule des Waldstädters getroffen.
Die psychiatrische Sachverständige schloss eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit nicht aus. Udo S., der seit frühester Jugend unter Versagensängsten litt, diese mit Alkohol und Tabletten versuchte in den Griff zu bekommen, habe den Tod seiner Mutter nicht verkraftet. Er habe exzessiv getrunken, am Tattag dann völlig die Kontrolle über sich verloren.
Die Attacken auf seine Ehefrau räumte der Angeklagte während des Prozesses ein. Der Messerangriff auf Oliver B. – er war zur Tatzeit mit 1,6 Promille alkoholisiert – sei in Notwehr erfolgt. Schließlich habe ihn dieser zuerst bedrängt, versicherte Udo S. Das Gericht glaubte ihm nicht. Hoga
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