Aus dem GERICHTSSAAL: Hohe Haftstrafen für brutale Schläger beantragt
Statt versuchten Totschlags könnte Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Frage kommen
Stand:
Es war eine das Leben gefährdende Handlung, aber der Vorwurf des versuchten Totschlags – wie die Anklage lautete – ließ sich nach Abschluss der Beweisaufnahme nicht aufrechterhalten. Staatsanwalt Peter Petersen forderte am Montagnachmittag dennoch drastische Strafen für die zwei Angeklagten. Viktor K. (22) solle wegen gefährlicher Körperverletzung für acht Jahre und fünf Monate hinter Gitter. Haupttäter Marco H. (28) solle neun Jahre weggesperrt werden.
Seit Ende vergangenen Jahres muss sich das Duo vor dem Landgericht verantworten. Die Männer, beide mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft und zur Tatzeit unter Bewährung stehend, sollen am 17. Mai 2012, während einer Herrentagsparty auf den Nuthewiesen, den 26-jährigen Felix S. grundlos zusammengeschlagen und -getreten haben (PNN berichteten). Der Potsdamer erlitt durch die Gewaltorgie unter anderem eine Rippenserienfraktur und einen Abriss der Milz, die in einer Notoperation entfernt werden musste. Durch das fehlende Organ ist sein Immunsystem dauerhaft geschwächt, jeder Schnupfen birgt Risiken für seine Gesundheit.
Viktor K. und Marco H. hatten sich am ersten Prozesstag bei ihrem Opfer entschuldigt, die Tat mit übermäßigem Alkohol- und Drogenkonsum begründet. Sie erklärten sich bereit, Felix S. insgesamt 10 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen. 6000 Euro hat er bereits erhalten. Für Staatsanwalt Petersen ist das aber kein wahrer Täter-Opfer-Ausgleich, der mildere Strafen in Aussicht stellt, da die Eltern der Angeklagten für die Summe aufkamen.
„Ohne ärztlichen Eingriff wäre der junge Mann auf den Nuthewiesen verblutet. Ich glaube allerdings nicht, dass die Angeklagten mit beiden Beinen auf seinen Kopf gesprungen sind, wie er ausgesagt hat. Sie richteten die heftigste Gewalt gegen Oberkörper und Oberbauch. Das sind nicht die klassischen Bereiche, wenn Täter ihr Opfer töten wollen“, so der Staatsanwalt. Dennoch handle es sich um ein schwerstes Gewaltdelikt, das außerordentlich heftige Sanktionen erfordere.
Verteidiger Steffen Sauer sprach von übler Misshandlung des Opfers durch Marko H. , ging allerdings von verminderter Schuldfähigkeit seines Mandanten aus. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sei angemessen. Rechtsanwalt Karsten Beckmann – er vertritt den aus Kasachstan stammenden Viktor K.– beantragte vier Jahre und drei Monate Haft. Er gab zu bedenken, dass sein Mandant auch noch eine Jugendstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verbüßen müsse.
Eine Gutachterin hatte den Angeklagten volle Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat attestiert. Am 14. Januar will die 1. große Strafkammer des Landgerichts ihr Urteil sprechen. Hoga
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