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Aus dem GERICHTSSAAL: Hohe Strafe für Diebesbande beantragt Planmäßig EC-Karten

gestohlen und benutzt

Stand:

Drei Männer und zwei Frauen müssen sich seit dem 19. Mai vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt die Potsdamer im Alter zwischen 34 und 65 Jahren, im vorigen Jahr gewerbsmäßig EC-Karten gestohlen, von den Konten der rechtmäßigen Besitzer danach Beträge zwischen 500 und 1500 Euro abgehoben und für sich verwendet zu haben. Als Kopf der damals auch in Berlin und Sachsen agierenden Bande gilt der unter anderem wegen zahlreicher Diebstähle, aber auch wegen Betruges, schweren Raubes sowie Missbrauchs von Scheck- und Kreditkarten vorbestrafte drogenabhängige André D. (36).

Nach Abschluss der umfangreichen Beweisaufnahme sah es Staatsanwältin Christiane Pröfrock gestern als erwiesen an, dass der Angeklagte André D., dessen Lebensgefährtin Hendrikje R. (34) sowie die mitangeklagte Jacqueline M. (36) Anfang März 2005 übereinkamen, potenzielle Opfer in eine Wohnung Am Schlaatz zu locken. Sie sollten dort handlungsunfähig gemacht werden, um ihnen ihre EC-Karten zu entwenden. Zwei Männer folgten der Einladung zu einer Party, auf der Bier, Sekt und Whisky in Strömen flossen. Allerdings konnte den Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass sie – wie ursprünglich angenommen – Schlaftabletten in die Getränke gemischt hatten. Die Opfer hatten dennoch einen „Filmriss“, vermissten nach der Orgie ihre Kreditkarten. Der 10-fach vorbestrafte Angeklagte Burkhard S. (46) – laut Gutachterin spielsüchtig und intelligenzgemindert – benutzte die Karten in der Folgezeit, hob rund 5600 Euro in Potsdam und Bergholz-Rehbrücke ab, kaufte damit in Berlin, Fürstenwalde, Genthin, Brandenburg und Oranienburg für etwa 2000 Euro ein.

Staatsanwältin Pröfrock zweifelte auch nicht daran, dass die Angeklagten in der Gaststätte „King Snack“ beschlossen, einen dort Anwesenden betrunken zu machen, danach dessen EC-Karte und die Geheimnummer zu entwenden. Als der später Geprellte mit Burkhard S. zum Bankautomaten ging, um Geld zum Kauf weiteren Alkohols zu ziehen, war er nicht mehr in der Lage, den Automaten zu bedienen. Burkhard S. erbot sich, dem Betrunkenen zu helfen, unterschlug dann dessen Karte, um sie selbst zu nutzen.

„Die Angeklagten verfügten über relativ wenig Geld. Deshalb entschlossen sie sich, ihren Lebensunterhalt durch fortgesetzte Straftaten zu finanzieren“, so die Staatsanwältin. Mitte April 2005 sei der bis dahin in Thailand lebende Rentner Hans-Jürgen M. (65) als weiteres Mitglied zu der Bande gestoßen. Die Polizei war den Angeklagten bereits seit einiger Zeit auf den Fersen. Als André M. und Hendrikje R. im September 2005 eine Tasche aus einem Raum des Uni-Geländes stahlen, danach 1650 Euro mit der darin befindlichen EC-Karte abhoben, schnappte die Falle zu.

„Die Angeklagten haben zugeschlagen, wenn die Gelegenheit günstig war“, so Pröfrock und beantragte, André D. wegen schweren Bandendiebstahls, schweren Bandencomputerbetruges, gewerbsmäßigen Diebstahls und Betruges zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten zu verurteilen. Hendrikje R. solle für drei Jahre und zehn Monate hinter Gitter, Hans-Jürgen M. für drei Jahre und acht Monate. Für Jacqueline M. sei eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten angemessenen, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Burkhard S. – der als einziger nicht zu der Bande gehörte – solle eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten erhalten. Das Urteil ergeht am Freitag. Hoga

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