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Landeshauptstadt: Holzfeuer erlaubt – Laubfeuer verboten

Kleine Holzfeuer dürfen im Potsdamer Stadtgebiet im Freien abgebrannt werden. Darauf weist jetzt der Fachbereich Umwelt und Natur zu Beginn der Gartensaison hin.

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Kleine Holzfeuer dürfen im Potsdamer Stadtgebiet im Freien abgebrannt werden. Darauf weist jetzt der Fachbereich Umwelt und Natur zu Beginn der Gartensaison hin. Wie es in einer Mitteilung heißt, seien dabei bestimmt Voraussetzungen einzuhalten: Um Belästigungen zu vermeiden, dürfe nur trockenes naturbelassenes Holz wie Baum- oder Strauchschnitt verbrannt werden. Nicht zulässig sei das Verbrennen von zusammengeharktem Material wie Laub oder Grashalmen, da dies zu starker Rauchentwicklung führe, was häufig Beschwerden von Bürgern hervorrufe. Sollten Feuer im Rahmen des Frühjahrsputzes zum Verbrennen von Abfällen, Baumaterialien und anderen Gegenständen genutzt werden, handele es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Aufmerksame Bürger würden zunehmend Hinweise geben, da solche Rauchgasbelästigungen nicht hingenommen würden. Informationen zu Holzfeuern im Freien erteilt die Stadtverwaltung unter (0331) 289 37 75. PNN

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