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Landeshauptstadt: Horrorszenario für Uferweg

Griebnitzsee: Am Donnerstag wird über Betretungsrechte entschieden

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Am kommenden Donnerstag könnte ein Horrorszenario Wirklichkeit werden: Verliert die Landeshauptstadt vor dem Oberverwaltungsgericht in Berlin auch nur in einem von acht angesetzten Berufungsverfahren zu den Betretungsrechten für die Ufergrundstücke am Griebnitzsee, könnten Privatanlieger zumindest juristisch das Recht bekommen, den Uferweg in ihrem Bereich zu sperren.

Vor dem Gerichtstermin werden sich Vertreter des Gerichts und der klageführenden Parteien Teile der umstrittenen Uferzone in Babelsberg ansehen. Dabei soll die Frage geklärt werden, ob es sich um privates Gartenland handelt oder um freie Landschaft. Beim ersten Verfahren hatte das Gericht in fünf der acht Fälle der Stadt Recht gegeben und die betreffenden Grundstücke als freie Landschaft nach dem Naturschutzgesetz eingeordnet. In drei Fällen allerdings wurden die Grundstücke als Privatgarten bewertet. Daraufhin gingen die jeweils Unterlegenen in die Berufung.

Als ein wichtiges Datum für die Bewertung und damit zur Festlegung, ob die Grundstücke von der Öffentlichkeit betreten werden können, gilt die Veränderungssperre von 2005. Wer davor auf seinem Grundstück am Seeufer einen Garten anlegte, könne diesen privat nutzen, hatten die Richter in erster Instanz entschieden. Mit der Veränderungssperre waren dann sämtliche Veränderungen auf den Grundstücken verboten worden – demnach seien die Grundstücke, die dadurch unberührt geblieben waren, auch freie Landschaft. Vor dem Oberverwaltungsgericht soll nun geklärt werden, ob diese Auffassung Bestand hat.

Oberbürgermeister Jann Jakobs bestätigte am Donnerstagabend, dass Grundstücksbesitzer nach dem 2. April möglicherweise das Recht hätten, den seit der Wende von Fußgängern und Radfahrern genutzten früheren Kolonnenweg der DDR-Grenztruppen auf ihrem Grundstück dicht zu machen. Allerdings verbiete der inzwischen geltende Bebauungsplan jegliche Maßnahmen, für die ein Baurecht notwendig sei. Auch eine Hecke kann über den Weg nicht gepflanzt werden, da so etwas im B-Plan nicht vorgesehen sei. Dass es noch andere Möglichkeiten für Sperrmaßnahmen gibt, wissen die Grundstückseigner allerdings zu genau.

Ziel, so Jakobs, bleibe weiterhin ein durchgängiger Uferpark, der auch in der Nacht geöffnet bleibt. Der Uferweg solle von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden können, allerdings sollen Fußgänger den Vorrang haben. Stadtplanungschef Andreas Goetzmann erklärte, dass es in dem Uferpark am Ende sicher auch Grundstücke geben werde, die privat genutzt würden. Eine Grundvoraussetzung sei aber, dass der Uferweg in diesem Bereich öffentlich bleibe. Außerdem müsse dem Radfahren und einer ständigen Öffnung des Uferparks zugestimmt werden. Sollte es zu keiner Einigung kommen, „bleibt am Ende immer noch die Möglichkeit der Enteignung“, so Jakobs. ERB

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