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Aus dem GERICHTSSAAL: Hund biss Radfahrerin

Ein Monatsgehalt Strafe für fahrlässiges Verhalten

Stand:

„Meine Mischlingshündin ist ganz lieb und menschenfreundlich“, versichert Gertraud G.* (55) vor Gericht. Dennoch biss das unangeleinte Tier am 12. Juni vorigen Jahres eine Radfahrerin auf dem Bassinplatz ins Bein. Die junge Frau erlitt eine schmerzhafte Fleischwunde. Zudem musste sie sich einer unangenehmen Tollwut-Prophylaxe unterziehen. Die Halterin des Vierbeiners hatte ihr nämlich zunächst falsche Personalien genannt. So konnte nicht ausgeschlossen werden, dass das Tier nicht ordnungsgemäß geimpft ist. Gestern wurde Gertrud G. vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Monatseinkommen Strafe verurteilt. Im Fall der zurzeit Arbeitslosen sind das 300 Euro.

Ab und zu habe sie noch Schmerzen, erzählt das Biss-Opfer Nicole N.* (29) im Zeugenstand. „Außerdem ist die Stelle dick und blau. Das wird sie auch bleiben“, so die Architektin. Am Vortag der Verhandlung habe sich Gertraud G. für ihr Verhalten entschuldigt. „Ein bisschen spät“, meint Nicole N. Schließlich seien sie sich zuvor mehrfach über den Weg gelaufen. Bei einem der zufälligen Zusammentreffen habe die Angeklagte behauptet, Nicole N. hätte sich ihre Telefonnummer falsch notiert. Bei einer weiteren Begegnung habe sie ihr weismachen wollen, es sei ihre Zwillingsschwester gewesen, die an jenem Nachmittag mit dem Hund spazieren ging. Dann habe Gertraud G. allerdings doch ihren Personalausweis gezeigt.

„Ich schäme mich wirklich für mein Verhalten“, beteuert die Potsdamerin. Erst gestern habe sie erfahren, dass Nicole N. vier Tollwutspritzen erhalten musste. „Dabei hat meine Hündin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.“ Am 12. Juni 2006 sei sie mit dem angeleinten Tier aus der Haustür getreten, als ein Radfahrer mit „unglaublicher Geschwindigkeit“ den Bürgersteig entlang raste. „Er hätte dem Hund beinahe den Kopf abgerissen.“ Total erschrocken hätten sich Frauchen und Vierbeiner danach in Richtung Bassinplatz begeben, damit letzterer mit seinen Artgenossen auf der Wiese toben könne – ohne Leine natürlich. Da sei Nicole N. „ganz normal“ mit ihrem Rad vorbeigefahren. „In diesem Moment biss der Hund zu“, erzählt die Angeklagte. Darüber sei sie schockiert gewesen.

„Irgendwann muss der Schock abgeklungen sein“, wirft der Staatsanwalt ein. Besonders verwerflich sei, dass Gertraud G. auch beim zweiten und dritten Zusammentreffen mit Nicole N. ihre Identität nicht preisgab. „Sie haben sich nicht so verhalten, wie es sich für einen Hundebesitzer gehört. Das muss bestraft werden.“ Allerdings könne die Angeklagte Ratenzahlung beantragen, notfalls die 300 Euro auch abarbeiten (*Namen geändert). Hoga

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