Aus dem GERICHTSSAAL: Hunde-Attacke im Döner-Imbiss
Angeklagter: Es sollte keiner an das Tier herangehen, solange ich auf der Toilette bin / 300 Euro Geldstrafe
Stand:
„Der Schäferhund war ganz friedlich. Er lief zwischen den Tischen des Bistros herum und schnüffelte. Da habe ich ihn gestreichelt“, erzählt Jan J.* (36) vor Gericht. Wenig später habe er Geschrei gehört, sich nach der Quelle des Lärms umgedreht und seine Bekannte Claudia C.* rücklings auf dem Boden liegen sehen. „Der Hund stand in Sprungposition vor ihr“, so der gelernte Schlosser. Er habe das Tier abgewehrt und der Frau auf die Beine geholfen. Die verspürte nach der Attacke heftige Schmerzen im Rücken, suchte am nächsten Tag die Rettungsstelle des St.-Josefs-Krankenhauses auf und erstattete Anzeige gegen den Hundehalter. Henry H.* (33) auf der Anklagebank ist sich keiner Schuld bewusst. „Mein Hund war damals ein knappes Jahr alt. Deshalb war er noch nicht richtig erzogen“, verteidigt der Wohnsitzlose den inzwischen tipptopp auf Kommandos hörenden Vierbeiner. Am 18. August 2005 habe er im Außenbereich des XXL-Imbisses nahe des Brandenburger Tores gesessen und etwas getrunken, berichtet der arbeitslose Mauer. „Als ich auf die Toilette musste, habe ich den Hund angeleint und die anderen Gäste gebeten, ihn nicht anzufassen. Ich kann mir nicht vorstellen, wie er mit der kurzen Leine bis zu der Stelle kommen konnte, an der er die Frau angegriffen hat“, rätselt der Angeklagte. „Sicher wollte der Hund nur spielen und die Frau hat durch das Anspringen das Gleichgewicht verloren. Sie war ja angetrunken. Trotzdem tut mir leid, was passiert ist.“
„Ich stand an der Luke des Imbisses und wollte meine Zeche bezahlen, als der Schäferhund auf mich zukam“, erzählt Claudia C.* (37) im Zeugenstand. Ehe sie sich versah, sei sie mit dem Rücken auf die Steine gefallen. „Der Hund stand über mir und wollte mich ins Gesicht schnappen“, ist sie sich sicher. „Aber ich habe ihn mit meinen Händen abgewehrt.“ Amtsrichterin Waltraud Heep kann dieser Schilderung nicht ganz folgen. „Wenn der Hund vorgehabt hätte, Sie zu beißen, dann hätte er Sie wahrscheinlich in die Hände gebissen“, betont sie, wendet sich dann an den Angeklagten: „Sie können der Öffentlichkeit keine Gefahr zumuten, die durch ein offensichtlich unerzogenes Tier ausgeht.“ Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, die das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung betont, haut in dieselbe Kerbe: „Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht verletzt. Man kann heute nicht mehr feststellen, ob das Tier angeleint war oder nicht. Auf alle Fälle konnte es in die Nähe der Frau C. gelangen, was schmerzhafte Folgen für sie hatte.“ Henry H. – vorbestraft wegen Körperverletzung, Diebstahls, Beleidigung und Computerbetruges, zudem unter Bewährung stehend – wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt. (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: