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Aus dem GERICHTSSAAL: Hungriger Brandstifter

Verfahren im Hinblick auf anderes Urteil eingestellt

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Aus dem GERICHTSSAALVerfahren im Hinblick auf anderes Urteil eingestellt Zwei Laubenbesitzer Am Schlaatz staunten im vorigen Jahr nicht schlecht, als sie statt ihrer Sommerdomizile nur noch verkohlte Balken vorfanden. So schlimm traf es die beiden Bewohner der Kolonie Alexandrowka zum Glück nicht. Hier füllte sich der Einbrecher lediglich den Magen, hinterließ allerdings zerbrochene Fensterscheiben – ebenso wie in einem Betriebsgebäude in der Heinrich-Mann-Allee. In eine Kita spazierte er abends einfach durch die unverschlossene Tür, konsumierte Fisch und Brot. „Ich kann mir nicht erklären, wieso die Bungalows abgebrannt sind“, meinte Reinhard B.(52) im schönsten Sächsisch vor dem Schöffengericht. Inzwischen lebt der schmächtige Mann allerdings in Nürnberg. Dort stritt er sich im Sommer 2004 mit seiner Lebensgefährtin, räumte wutentbrannt deren Konto leer, fuhr dann nach Berlin zu seinem Bruder. Hier konnte der Kraftfahrer nicht bleiben. Wieso das Geld der Freundin dann so schnell weg war, erzählte der wegen Einbruchsdiebstahls und fahrlässiger Brandstiftung Angeklagte nicht. Es spielte auch keine Rolle. Fakt ist, Reinhard B. hatte mächtigen Hunger, brauchte einen Schlafplatz. Freimütig gestand er, in den Wochenendhäuschen Lebensmittel und Alkohol verputzt, sich dort sodann zur Ruhe begeben zu haben. Im Morgengrauen sei er wieder aufgebrochen, habe davor Kerzen entzündet, um sich zu orientieren. „Meiner Meinung nach habe ich sie aber vor Verlassen der Lauben gelöscht.“ Als die Polizei den Angeklagten am 21. Juli 2003 schnappte, legte sie ihm noch mehrere in dieser Zeit verübte Einbrüche zur Last. Reinhard B. bestritt weitere Taten. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Constanze Rammoser-Bode stellte das Verfahren im Hinblick auf eine Verurteilung des Landgerichts Berlin vom Oktober 2003 wegen Raubes ein. Grund: Die Sanktion, die Reinhard B. jetzt erwartet, würde gegenüber der in der Hauptstadt verhängten Strafe – zwei Jahre auf Bewährung – nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Hoga

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