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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich bringe dich um!“

Anklage ging von verminderter Schuldfähigkeit aus

Stand:

Bernd B.* (46) muss 100 Stunden unentgeltlich arbeiten, weil er seine Noch-Gattin mit dem Tode bedroht und übel beleidigt haben soll. Die Schufterei ohne Geld schluckt der Angeklagte ja noch. Aber er hat sich auch bei der Frau zu entschuldigen. Das fällt ihm offenbar schwer. „Sie können ihr einen Brief schreiben“, empfiehlt Amtsrichterin Rammoser-Bode dem Mann mit dem Vollbart. „Klappt das nicht, sehen wir uns hier wieder“, droht die Staatsanwältin. „Dann werden Sie verurteilt. Dass wir das Verfahren gegen Sie einstellen, ist kulant von uns. Außerdem hat ihre Ehefrau signalisiert, dass sie kein Interesse an einer Strafverfolgung besitzt.

Das sah im Frühjahr 2008 offenbar noch ganz anders aus. Der Scheidungsantrag war gestellt. Bernd B. blieb in dem einst gemeinsam bewohnten Haus in Fahrland, Barbara B.* (46) hatte sich eine neue Bleibe gesucht. Am 13. April erschien sie jedoch auf dem Grundstück, sehr zum Missfallen des Angeklagten. Mit einem Spaten soll er ihr den Zugang zum Haus verwehrt, ihr angekündigt haben, er werde sie umbringen, selbst wenn er dafür fünf Jahre in den Knast müsse. Als Barbara B. die Polizei rief, habe der Mann sie lautstark mit Ausdrücken weit unter der Gürtellinie bedacht. Die ihm wenig später entnommene Blutprobe wies einen Äthanolgehalt von 2,36 Promille aus. Die Staatsanwaltschaft ging bei der Anklageerhebung deshalb von verminderter Schuldfähigkeit des Potsdamers aus. „Ich habe noch nie jemandem etwas Schlechtes angetan. Ich wollte auch meine Ehefrau nicht umbringen“, entgegnet der arbeitslose Kraftfahrer entrüstet, dann räumt er ein: „Die Schimpfworte kann ich in der Rage vielleicht gesagt haben.“ Er habe an jenem Sonntag im Garten gearbeitet, dabei einige Bierchen getrunken, auch Schnaps. Barbara B. habe ihn mit ihrem unangemeldeten Besuch provoziert. „Wenn sie schon auftaucht, dann gefälligst durch den Vordereingang. Was muss sie sich auch von hinten anschleichen?“, fragt der Angeklagte. „Ich habe sie angebrüllt, sie soll sich verp..., sie soll verschwinden. Ich habe sie aber nicht mit dem Spatenstiel weggedrückt, wie mir vorgeworfen wird.“ Als die Polizei kam, sei er „auf den Boden geschmissen und wie ein Schwerverbrecher abgeführt“ worden.

„Der Angeklagte sagte, falls wir aufs Grundstück kämen, würde er den Hund losmachen“, erinnert sich ein Polizeibeamter im Zeugenstand. „Dann ließ er uns doch rein.“ Nach einer kleinen Rangelei hätten sie Bernd B. „zu Boden gebracht, gefesselt und in den Streifenwagen verbracht“. Während der ganzen Zeit habe er seine Frau aufs Übelste beleidigt. Barbara B. macht vor Gericht von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Sie will nur noch ihre Ruhe. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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