Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich bringe niemanden eiskalt um!“ 2. Verhandlungstag um Mord an Rentnerin
Aus dem GERICHTSSAAL „Ich bin keiner, der sich hinstellt und jemanden eiskalt umbringt. Das mit Frau B.
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Aus dem GERICHTSSAAL „Ich bin keiner, der sich hinstellt und jemanden eiskalt umbringt. Das mit Frau B. war Scheiße“, verkündete Detlef W. (48) am gestrigen zweiten Verhandlungstag – und brach damit überraschend sein Schweigen. Ein umfassendes Geständnis des wegen Mordes an einer 71-jährigen Rentnerin Angeklagten ist allerdings erst für den 14. Dezember in Anwesenheit des psychiatrischen Gutachters zu erwarten. Bereits am ersten Verhandlungstag hatte Raphael F. (20) zugegeben, sich am 2. März 2004 mit Detlef W. unter einem Vorwand Zutritt zu der Wohnung der Alleinlebenden Am Alten Markt 10 verschafft zu haben. Danach – so der in Sri Lanka Geborene – habe Detlef W. die ältere Dame mit Klebeband gefesselt, ihr mit Wucht eine Farbbüchse über den Kopf geschlagen, danach ein Kissen aufs Gesicht gedrückt, damit sie nicht mehr schreien konnte. Während dessen habe er die Wohnung nach Geld durchsucht, insgesamt 50 Euro, einen Fotoapparat und Lebensmittel erbeutet (PNN berichteten). Dass die frühere Buchhalterin nicht unvermögend war, hatte Detlef W. von einem ihrer Nachbarn erfahren. Allerdings hatte die Potsdamerin den größten Teil ihres Geldes auf einem Sparbuch deponiert, weitere Summen in Wertpapieren angelegt. Von den zwei Verstecken in der Wohnung hatten die Eindringlinge keine Ahnung. „Helga war immer sehr sparsam“, berichtete gestern ihre langjährige Freundin und Nachbarin Ursula P. (67). „Als es ihr gesundheitlich noch besser ging, gönnte sie sich von ihrer guten Rente öfter eine Reise.“ Später habe sie es sich lieber zu Hause gemütlich gemacht, sich an ihrer Teddy-Sammlung erfreut. „Als sie sich Anfang März einige Tage nicht bei mir meldete, bin ich stutzig geworden.“ Eine andere Nachbarin habe sich über die ständige Festbeleuchtung der umsichtigen Helga B. und einen „komischen Geruch“ aus ihrer Wohnung gewundert. „Mein Lebensgefährte hat dann die Tür geöffnet. Da lag sie tot im Flur, Arme und Beine gefesselt“, erinnerte sich die Zeugin schluchzend. „Es ist unfassbar.“ Die wegen Mordes aus Habgier Angeklagten verzogen während dieser Schilderung keine Miene. Detlef W.– homosexuell wie sein vermeintlicher Mittäter Raphael F. – wurde bereits 1988 vom damaligen Bezirksgericht Potsdam wegen versuchten Mordes und verbrecherischen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Der damalige Abwäscher im Nationalitätenrestaurant „Bolgar“ wurde für schuldig befunden, einem Homosexuellen in dessen Wohnung eine Bierflasche über den Kopf geschlagen, den in der Badewanne sitzenden Mann danach unter Wasser gedrückt und die Wohnung unter Mitnahme von 750 Mark verlassen zu haben. Später soll er gesagt haben, er hätte einen Menschen töten wollen, um ins Gefängnis zu kommen. Kurioserweise starb der Mann während der Attacke am plötzlichen Herztod. Detlef W. wurde damals noch nicht zum Mörder. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt. G. Hohenstein
G. Hohenstein
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