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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich habe keinen Unfall bemerkt!“

Aus dem GERICHTSSAAL Jochen J. * (63) hatte in der Nacht des 16.

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Aus dem GERICHTSSAAL Jochen J. * (63) hatte in der Nacht des 16. Januar 2004 Angst um sein Leben. Der Schauspieler kam von der Vorstellung aus Berlin, wollte in Richtung Stern. Auf der Nutheschnellstraße – in Höhe der Auffahrt Drewitz sei plötzlich ein Opel auf seinen Mazda zugeschossen, dass er glaubte, sein letztes Stündlein habe geschlagen, beteuert der Zeuge. „Geistesgegenwärtig zog ich meinen Wagen von der Mittelspur nach links. Im selben Moment krachte es auch schon.“ Sein Mazda habe das Auto eines jungen Mannes touchiert. „Hätte der nicht so toll reagiert, säße ich heute bestimmt nicht hier.“ Indes sei der Opel, der ihm so dicht auf die Pelle rückte, ziemlich schnell weitergefahren. Die Jugendrichterin unterbricht den Redefluss des Mimen. „Wie sieht es mit Ihren Verletzungen aus. Sind bleibende Schäden zu erwarten?“ Er habe bei dem Zusammenstoß ein Schleudertrauma erlitten und tagelang Kopfschmerzen gehabt, entgegnet Jochen J. „Jetzt ist alles wieder in Ordnung. Ich habe auch den Schaden von knapp 4000 Euro am Auto ersetzt bekommen.“ Sina S.* (20) – angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht – lauscht mit rotem Kopf. „Ich habe wirklich nichts mitbekommen“, beteuert die Auszubildende. „Meine Freundin und ich wollten zur Disko.“ Der rote Mazda des Zeugen sei ihr beim Auffahren auf die Schnellstraße zwar aufgefallen, dass dieser und ein weiterer Wagen wenig später durch ihre Schuld in einen Crash verwickelt wurden, vermag sie sich nicht vorzustellen. Sinas Freundin berichtet: „Ich war ganz erstaunt, als die Polizei in der Disko auftauchte. Im ersten Moment dachte ich, jemand hat Sinas Auto beschädigt. Dass sie schuld an einem Unfall sein soll, glaube ich nicht.“ Nikola N. * (26) saß im Auto, das mit dem Gefährt des Schauspielers kollidierte. „Ich sah, wie die Angeklagte an uns vorbeifuhr. Als es krachte, bremste sie ab. Dann gab sie Gas und löschte das Licht“, erzählt sie. Einer weiteren Mitfahrerin sei es gelungen, sich das Kennzeichen zu merken. Das Gericht beschließt, das Verfahren gegen 200 Euro Geldbuße einzustellen. „Ein Freispruch ist das nicht“, so die Vorsitzende. Es dürfte aber schwer werden, der Angeklagten nachzuweisen, dass sie den nachfolgenden Zusammenstoß wirklich bemerkte. (*Namen geändert.)Hoga

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