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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich habe mir den Kopf richtig zugeknallt!“

Stationäre Heilbehandlung als Bewährungsauflage für Alkoholkranken

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Aus dem GERICHTSSAALStationäre Heilbehandlung als Bewährungsauflage für Alkoholkranken Es scheint, als käme Danilo D. (31, Name geändert) mit sich und der Welt nicht klar. Der Alkohol – so viel steht fest – hilft ihm nicht aus seinem Dilemma. Doch den trinkt der arbeitslose Maurer in Mengen. Dann fühlt er sich besser. „Ich muss trinken“, berichtet der Junggeselle vor Gericht. „Mehrere Entgiftungen haben bisher nichts gebracht.“ Unter dem Damoklesschwert der drohenden Verhandlung bemühte er sich nun allerdings um eine stationäre Therapie. „Wenn Sie die wirklich durchziehen, haben Sie vielleicht eine Chance, künftig gesetzestreu durchs Leben zu gehen“, glaubt die Vorsitzende. Der Potsdamer ist sieben Mal vorbestraft, u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Diebstahls sowie illegalen Rauschgiftbesitzes. Bei wohl keiner Tat war er nüchtern. Bis Mitte August nächsten Jahres steht Danilo D. unter Bewährung. Dass er die aufs Spiel setzen könnte, ignorierte er in der Vergangenheit gleich dreifach. Laut Anklage soll der Empfänger von Arbeitslosenhilfe zur Mittagszeit des 30. September 2003 ein in der Spornstraße geparktes Moped demoliert haben. Am 24. Mai 2004 wurde Danilo D. im Kaufland beim Diebstahl erwischt. Wert der Beute: 23,89 Euro. Bereits am nächsten Tag fiel er der Polizei erneut auf. Mit 2,75 Promille radelte der Schluckspecht zu nachtschlafender Zeit die Breite Straße in der falschen Richtung entlang. „Wird schon alles stimmen“, nuschelt Danilo D. zerknirscht. „An die Mopedgeschichte kann ich mich allerdings nicht erinnern. Damals habe ich täglich eine Flasche Wodka konsumiert. Dazu kamen Kokain, Speed, Ecstasy. Ich habe mir den Kopf richtig zugeknallt.“ Im Kaufland – so der Angeklagte – habe er Weizenkorn, Rotkäppchen-Sekt und Zigaretten entwendet. „Ich brauchte etwas zu trinken, aber das Geld war alle“, lautet die lapidare Erklärung. Am darauf folgenden Tag habe er bei Kumpels in einem besetzten Haus in der Zeppelinstraße gefeiert. „Ich hätte da schlafen können. Aber dann wollte ich doch nach Hause“, begründet der Angeklagte die Promilletour. Sein Tun bringt ihm eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ein, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung. „In dieser Zeit haben Sie sich einer stationären Heilbehandlung zu unterziehen. Sonst droht der Widerruf dieser als auch der vorhergehenden Bewährung“, gibt die Vorsitzende zu bedenken. G. Hohenstein

G. Hohenstein

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