Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich muss ja auch leben!“
Busfahrer zahlte keinen Unterhalt für seine Kinder
Stand:
Aus dem GERICHTSSAALBusfahrer zahlte keinen Unterhalt für seine Kinder „Dich mache ich fertig!“, soll Rainer R.* (48) seiner Gattin mehrfach geschworen haben. Die Angestellte wollte aus der Ehe mit dem Busfahrer heraus, hatte sich einer Lebensgefährtin zugewandt, die die behinderte kleine Tochter so akzeptierte, wie sie ist. Im Sommer vorigen Jahres erfolgte die Scheidung von dem Mann. Rainer R. verzichtete freiwillig auf das Sorgerecht für seine beiden Kinder. Er wurde vom Familiengericht verpflichtet, monatlich 394 Euro Unterhalt für Nico* und Sandra*zu zahlen. Doch deren Mutter wartete vergeblich. Schließlich schaltete sie einen Anwalt ein. „Ich vermute, mein Ex wollte mir bewusst schaden“, berichtet Julia R.* (41) vor dem Amtsgericht. „Das funktioniert natürlich am besten beim fehlenden Geld. Er hat aber auch Morddrohungen gegen mich ausgestoßen.“ Rainer R. – angeklagt wegen Verletzung der Unterhaltspflicht – hält es kaum auf seinem Platz. Wütend fällt er seiner Geschiedenen ins Wort, muss mehrfach von der Vorsitzenden ermahnt werden. „Anfangs klappte es ja noch mit der Besuchsregelung. Inzwischen hat er den Kontakt zu seinen Kindern völlig abgebrochen. Dafür zahlt er seit Januar pünktlich“, so die zweifache Mutter. „Ich hatte einfach kein Geld für den Unterhalt“, macht der Kraftfahrer dem Gericht weis, wird allerdings eines Besseren belehrt. „Sie verdienten in der fraglichen Zeit im Durchschnitt 1700 Euro pro Monat. Der Selbstbehalt lag damals bei 775 Euro. Nach Abzug des Unterhalts hätten Sie immer noch locker über dieser Summe gelegen“, rechnet die Richterin vor. „Nach der Scheidung hatte ich jede Menge Ausgaben. Und schließlich musste ich ja auch leben“, hält der Rabenvater dagegen. „Unterhalt geht stets vor“, stellt die Vorsitzende klar. „Die Kinder können nichts dafür, dass sie auf der Welt sind. Aber Sie sind verpflichtet, wenigstens finanziell für ihr Wohl zu sorgen.“ Es scheint, als rede die Richterin gegen die Wand. Voller Stolz erzählt Rainer R.von der neuen Partnerin und dem Hund, der für beide wie ein Kind sei. „Ich halte es nicht für richtig, dass ich verurteilt werde und beantrage Freispruch“, fordert er in seinem letzten Wort. Die Entscheidung des Gerichts sieht allerdings ganz anders aus. Rainer R. muss wegen Verletzung der Unterhaltspflicht eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen. (*Namen geändert.)Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: