Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich war jung und naiv!“
500 Euro teurer Denkzettel für reuigen 51-Jährigen
Stand:
Andreas A.* (51) soll zwischen April 2006 und März 2007 rund 8550 Euro Arbeitslosengeld von der PAGA-ARGE zu Unrecht kassiert haben. Als der Potsdamer den Antrag auf staatliche Unterstützung bei der Behörde stellte, soll er verschwiegen haben, dass er zum damaligen Zeitpunkt noch eine - wenn auch geringe – Rente seiner Berufsgenossenschaft bezog. Jetzt sitzt der nach zwei Schlaganfällen krank Geschriebene wegen Betruges auf der Anklagebank. Das Geld hat er längst ausgegeben, doch als Betrüger sieht sich der Raumpfleger nicht. „Als ich Arbeitslosengeld I beantragt habe, spielte die Rente überhaupt keine Rolle. Dann erhielt ich Hartz IV. Da hat mir niemand gesagt, dass ich diese Bezüge angeben muss“, beteuert der Angeklagte. „Ich habe mir ehrlich gesagt darüber auch keine Gedanken gemacht. Ich war jung und naiv.“
Amtsrichter Oliver Kramm schaut den Mann mit dem lichten Haar erstaunt an. „So lange ist das ja noch nicht her“, gibt er zu bedenken. Andreas A. entgegnet: „Als ich Post vom Amt erhielt und mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, habe ich mich gleich mit einem Anwalt zusammengesetzt.“ Dann habe er mit der Rückzahlung der Summe begonnen. Inzwischen sei ungefähr die Hälfte beglichen. Eine als Zeugin geladene Behörden-Mitarbeiterin bestätigt das.
„Im Hauptverfahren stellt sich die Sache oft anders dar, als es die Akten vermuten lassen. Heute sind Sie wesentlich geständiger und einsichtiger als während des Ermittlungsverfahrens“, wendet sich Richter Kramm an den Angeklagten. „Sie haben mit der Schadenswiedergutmachung begonnen. Damit zeigen Sie, dass Sie den Anklagevorwurf anerkennen.“ Statt eines Urteils – das in einem solchen Fall unweigerlich auf Geldstrafe lauten würde - könne man das Verfahren auch gegen eine Auflage von 500 Euro einstellen. Aber da müssen alle Beteiligten zustimmen“, betont er. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nickt, der Verteidiger ebenfalls. Andreas A. ist erleichtert. Er hat jetzt sechs Monate Zeit, das Geld – es geht an die Bundesstiftung Kinderhospiz - zu zahlen. Außerdem muss er binnen dieser Frist auch die Restschulden bei der Behörde tilgen. Dann wird die Akte zugeklappt. „Sollten Sie wieder einmal in die nicht beneidenswerte Situation kommen, Arbeitslosengeld II beantragen zu müssen, dann machen Sie vollständige Angaben“, gibt ihm der Vorsitzende noch mit auf den Weg. (*Name geändert.) Hoga
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