Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich wollte Aufmerksamkeit!“
Brandstifter aus der Neuendorfer Straße war vermindert schuldfähig / Bewährungsstrafe
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Dreimal alarmierte Fabian F. (25, Name geändert) selbst die Feuerwehr, die die von ihm zwischen August und November 2007 gelegten Brände in der Neuendorfer Straße 24 löschte. Für seine vermeintliche Umsicht erntete der Potsdamer kurzzeitig Lob und Aufmerksamkeit von Brandbekämpfern und der Polizei. In zwei Fällen fühlte sich der junge Mann beobachtet, wartete deshalb in sicherer Entfernung, ob jemand anderes den Notruf wählen würde. „Hätte das nicht funktioniert, dann hätte ich selbst angerufen“, beteuerte Fabian F. vor dem Schöffengericht. „Schließlich wollte ich keine Menschen gefährden. Ich brauchte einfach nur ein bisschen Aufmerksamkeit.“ Die bekam er während der Verhandlung zur Genüge – und die Quittung für sein Tun: Ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zu dreijähriger Bewährung, wegen versuchter schwerer Brandstiftung sowie Sachbeschädigung, begangen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit.
Er habe damals selbst in dem Haus gewohnt und auf seinen Rundgängen Ausschau nach leicht brennbaren Gegenständen gehalten, erzählte der Angeklagte. So entzündete er Tapetenreste im Abstellraum, Verpackungsmaterial vor einer Wohnungstür und Gerümpel in einem Keller. Fabian F. sei kein Pyromane. Allerdings leide er an einer schweren psychosozialen Fehlentwicklung, die ihn zum Außenseiter werden ließ, führte der psychiatrische Sachverständige Dr. Jens Köhler aus. Sein alkoholkranker Vater verstarb, die alkoholsüchtige Mutter wandte sich einem neuen Partner aus dem Milieu zu. Fabian – ungeliebt und verwahrlost – erhielt keine häusliche Förderung, dafür Schläge. Irgendwann kam er ins Heim, seine Geschwister wurden ebenfalls aus der Familie genommen. Die erste eigene Wohnung verlor der Sonderschulabgänger wegen Mietschulden. Vorübergehend lebte er im Obdachlosenheim. Inzwischen wuchsen seine Verbindlichkeiten auf rund 20 000 Euro. „Ich war spielsüchtig“, gestand Fabian F. vor Gericht. Ende 2007 habe er sich in Therapie begeben.
Mieter gerieten durch die Brandlegungen nicht direkt in Gefahr, da der betreffende Wohnblock damals saniert wurde und weitgehend leer stand. Dem Vermieter entstand allerdings ein Schaden von 9000 Euro durch beschädigte Türen. Im Gutachten des Brandsachverständigen ist zudem von teilweise zerstörter Elektroinstallation, Stromausfall und einer notwendig gewordenen Unterbindung der Wasserversorgung die Rede. Durch die Hitze explodierte auch eine Dose mit Bauschaum.
„Ich finde das schlecht, was ich gemacht habe“, beteuerte der noch recht kindlich Wirkende in seinem letzten Wort. „Im Nachhinein habe ich mir schon überlegt, was alles hätte passieren können, falls die Feuerwehr nicht rechtzeitig gekommen wäre.“ Hoga
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