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Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich wollte das nicht!“

Anklage: Paga um 2578 Euro betrogen / Bewährung

Stand:

Die Staatsanwaltschaft beantragt, Manuela M.* (31) wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 900 Euro zu verurteilen. Die Callcenter-Angestellte soll die Paga um 2578 Euro Arbeitslosengeld geschröpft haben. Amtsrichter Oliver Kramm lässt Gnade vor Recht ergehen. Er verwarnt Manuela M. und setzt die Geldstrafe für ein Jahr zur Bewährung aus. Laut Anklage soll die Potsdamerin am 15. Oktober 2008 eine Festanstellung erhalten, dies der Behörde allerdings verschwiegen haben. Bis zum 31. Januar 2009 floss die staatliche Unterstützung weiter auf ihr Konto. Dann fiel der Paga die Unregelmäßigkeit auf. Sie erstattete Anzeige.

„Ich wollte das nicht“, beteuert Manuela M. zu Prozessbeginn. „Ich war doch so froh, einen neuen Job zu haben.“ Als sie den Arbeitsvertrag in den Händen hielt, habe sie umgehend eine Kopie an die Paga geschickt – leider nicht per Einschreiben, sondern mit der normalen Post. Der Brief kam offenbar nicht an. „Als ich dann weiter Arbeitslosengeld erhielt, habe ich bei der Kundenbetreuung angerufen und gefragt, wie ich mich verhalten soll“, erzählt die Angeklagte. Die Dame am Telefon habe ihr geraten, den Erstattungsbescheid abzuwarten. Weil der nicht eintraf, habe sie das Geld ausgegeben. „Wenn das so stimmt, dann wäre es immer noch Untreue“, sagt Kramm. „Das Geld gehörte schließlich dem Staat.“ „Momentan zahle ich 30 Euro monatlich zurück“, entgegnet Manuela M. Dann kullern die mühsam zurückgehaltenen Tränen. „Das ist alles so Scheiße gelaufen. Jetzt werde ich den Job wieder verlieren, weil ich wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig bin.“

Hätte Manuela M. bei der Kundenbetreuung der Paga angerufen, wäre dies registriert worden, sagt eine Behördenmitarbeiterin im Zeugenstand. Dies sei aus der „Kundenhistorie“ allerdings nicht ersichtlich. „Ich habe meinen Namen und die Kundennummer nicht genannt“, pariert Manuela M. „Ich wollte doch nur wissen, was man in so einem Fall macht. Jetzt habe ich überhaupt nichts in der Hand, um zu beweisen, wie ich tätig geworden bin.“

„Letztendlich sind Sie Ihrer Mitteilungspflicht gegenüber der Paga nicht nachgekommen“, stellt der Richter klar. „Der angerichtete Schaden ist mit über zweieinhalbtausend Euro beträchtlich.“ Allerdings werte er die besonderen Lebensumstände der jungen Frau, die bislang straffrei durchs Leben ging. Er sei sicher, dass die ausgesprochene Verwarnung eine Lehre für Manuela M. sei. (*Name geändert.) Hoga

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