Aus dem GERICHTSSAAL: „Ich wollte eigentlich in der Laube schlafen!“
Betrunkenen Autofahrer in einer Nacht zweimal gestoppt/900 Euro Strafe
Stand:
„Mein Job als Zeitungsausträger war mir gekündigt worden. Da bin ich in den Garten gefahren, habe dort gearbeitet und getrunken“, erzählt Georg G.* (61) während des beschleunigten Verfahrens. Eigentlich – so der gelernte Landwirt – wollte er in seiner Laube übernachten. „Ich hatte mir schon die Klappliege bereitgestellt. Aber dann habe ich mich doch ins Auto gesetzt, um nach Hause zu fahren.“ Zum ersten Mal wurde Georg G. am 27. März 2007 um 20 Uhr in der Wetzlarer Straße von der Polizei gestoppt, weil er verbotenerweise links abbog. Die Beamten rochen Alkohol, stellten die Fahrerlaubnis des Mannes sicher, brachten ihn zur Blutprobe. Ergebnis: 1,89 Promille. Knapp zwei Stunden später wurde der Potsdamer in der Friedrich-List-Straße in seinem Opel erneut angehalten. Betrunken war er immer noch. Hinzu kam, dass er nunmehr ohne Fahrerlaubnis unterwegs war.
Die Quittung für sein Tun: 900 Euro Geldstrafe sowie ein noch einjähriges Fahrverbot. Doch dieses ist rein theoretisch. Ehe sich Georg G. wieder ans Steuer eines Autos setzen darf, muss er die Hürde der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, des so genannten Idiotentests, überspringen. „Das dürfte nicht so leicht werden“, mutmaßt Amtsrichterin Waltraud Heep. „Der Arzt, der Ihnen Blut abnahm, attestierte Ihnen, äußerlich leicht unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen. Wenn Sie bei dieser Promillezahl einen solchen Eindruck hinterlassen, scheinen Sie ganz gut trainiert zu sein.“
Er könne nicht mehr nachvollziehen, was ihn in jener Nacht geritten habe, betont der wegen fahrlässiger und vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis Angeklagte. Die Vorsitzende bohrt dennoch: „Nachdem sie das erste Mal erwischt wurden, sind Sie belehrt worden, dass Sie das Auto stehen lassen müssen. Und nach der Blutprobe wussten Sie sicher, wie betrunken Sie sind.“ Wieso er von der Henning-von-Tresckow-Straße dann in die Wetzlarer Straße lief, in seinen Opel stieg und Gas gab, vermag er dennoch nicht zu erklären.
Die Verteidigerin sieht eine gewisse Mitschuld der Polizeibeamten, die ihrem Mandanten den Fahrzeugschlüssel nach der ersten Trunkenheitsfahrt nicht abnahmen, sowie verminderte Schuldfähigkeit wegen der hohen Promillezahl. „Das ist in Brandenburg eine mittlere Alkoholisierung“, pariert die Vorsitzende. Zudem sei Georg G. in der Vergangenheit bereits einmal wegen Trunkenheit am Steuer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Der Angeklagte könnte ein Alkoholproblem haben. Die Statistik sagt: Wer einmal betrunken im Straßenverkehr erwischt wird, fährt im Durchschnitt zehnmal alkoholisiert durch die Gegend“ , führt sie aus. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: